Definitionen
Verfassungsbeschwerde
Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90 ff. BVerfGG · Öffentliches RechtDie Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem jedermann geltend machen kann, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein; sie ist subsidiär und setzt die Erschöpfung des Rechtswegs voraus.
Als außerordentlicher Rechtsbehelf kommt die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs in Betracht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Zivilgericht verurteilt die Studentin Anna zur Zahlung, ohne ihr vorher Gelegenheit zu geben, sich zum Prozessstoff zu äußern. Anna nutzt erfolglos sämtliche eröffneten Rechtsmittel, eine Anhörungsrüge und alle sonstigen zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe. Danach beantragt sie beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung des Urteils. Sie behauptet, das Gericht habe ihr eigenes Recht auf rechtliches Gehör verletzt.
Trifft „Verfassungsbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltJedermann als BeschwerdeführerAnna ist als natürliche Person Trägerin von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten und damit beschwerdefähig.
- 2erfülltBehauptete Verletzung eines eigenen Grundrechts oder grundrechtsgleichen RechtsAnna macht eine Verletzung ihres eigenen grundrechtsgleichen Rechts geltend.
- 3erfülltAkt der öffentlichen GewaltDas Urteil ist ein Akt der Rechtsprechung und damit der öffentlichen Gewalt.
- 4erfülltSubsidiarität und Erschöpfung des RechtswegsAnna hat den Rechtsweg einschließlich der Anhörungsrüge erschöpft und keine weitere zumutbare Abhilfemöglichkeit ausgelassen.
Ein privat betriebenes Fitnessstudio kündigt den Vertrag 1der Studentin Anna. 4Anna wehrt sich dagegen vor den Zivilgerichten, durchläuft ohne Erfolg sämtliche verfügbaren Instanzen und nutzt auch alle sonstigen zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe. Danach beantragt sie beim Bundesverfassungsgericht ausschließlich die Aufhebung der Kündigung durch das Fitnessstudio, nicht die Überprüfung der Gerichtsentscheidungen. 2Sie behauptet, die Kündigung verletze ihre eigene allgemeine Handlungsfreiheit.
Trifft „Verfassungsbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltJedermann als BeschwerdeführerAnna ist als natürliche Person Trägerin von Grundrechten und damit beschwerdefähig.
- 2erfülltBehauptete Verletzung eines eigenen Grundrechts oder grundrechtsgleichen RechtsAnna behauptet eine Verletzung eines eigenen Grundrechts.
- 3fehltAkt der öffentlichen GewaltAngegriffen wird ausschließlich die private Kündigung, nicht ein staatliches Gerichtsurteil.
- 4erfülltSubsidiarität und Erschöpfung des RechtswegsAnna hat den Rechtsweg erschöpft und die sonstigen zumutbaren Abhilfemöglichkeiten genutzt.
Typische Fehler
FehlerNach Abschluss aller gerichtlichen Instanzen wird die Subsidiarität ohne weitere Prüfung bejaht.
RichtigNeben der Rechtswegerschöpfung müssen grundsätzlich auch sonstige zumutbare Möglichkeiten zur Abhilfe genutzt werden.
FehlerDie Handlung einer Privatperson wird unmittelbar zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht.
RichtigDer Angriff muss sich gegen öffentliche Gewalt richten; bei einem privatrechtlichen Streit kommt etwa das staatliche Gerichtsurteil als Beschwerdegegenstand in Betracht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata