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Verfassungskonforme Auslegung

Öffentliches Recht

Die verfassungskonforme Auslegung ist eine Auslegungsmethode, nach der eine Norm, die mehrere Deutungen zulässt, stets so auszulegen ist, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist; sie findet ihre Grenze dort, wo die Auslegung dem eindeutigen Wortlaut oder dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers widersprechen würde.

Merksatz

Die Bindung an das Grundgesetz erlaubt es nicht, den eindeutigen Gesetzesinhalt durch Auslegung zu ersetzen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Gesetz erlaubt dem Gericht, eine Frist zur Stellungnahme aus einem „wichtigen Grund“ zu verlängern. 3Die Gesetzesbegründung nennt Erkrankungen als Beispiel und äußert sich nicht zu Verzögerungen durch das Gericht. Eine Bürgerin kann zu entscheidungserheblichen Unterlagen noch nichts sagen, weil das Gericht ihr die rechtzeitig beantragte Einsicht bislang nicht gewährt hat. 2Das Gericht zählt auch eigene Verzögerungen zu den wichtigen Gründen und verlängert die Frist, damit die Bürgerin sich vor der Entscheidung zu den Unterlagen äußern kann.

Trifft „Verfassungskonforme Auslegung“ hier zu?

„Verfassungskonforme Auslegung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Deutungen der Norm
    Der offene Ausdruck lässt sprachlich sowohl eine Beschränkung auf persönliche Hindernisse als auch die Einbeziehung gerichtlicher Verzögerungen zu.
    erfüllt
  2. 2
    Vereinbarkeit der gewählten Deutung mit dem Grundgesetz
    Die gewählte Deutung ermöglicht die erforderliche Äußerung zu entscheidungserheblichen Unterlagen und wahrt damit das rechtliche Gehör.
    erfüllt
  3. 3
    Einhaltung der Auslegungsgrenzen
    Die Einbeziehung gerichtlicher Verzögerungen widerspricht weder dem offenen Wortlaut noch einem klar erkennbaren gesetzgeberischen Willen.
    erfüllt
BFall B

1Ein Gesetz erlaubt dem Gericht, eine Frist zur Stellungnahme aus einem „wichtigen Grund“ zu verlängern. 3Die Gesetzesbegründung nennt Erkrankungen als Beispiel und äußert sich nicht zu Verzögerungen durch das Gericht. Eine Bürgerin kann zu entscheidungserheblichen Unterlagen noch nichts sagen, weil das Gericht ihr die rechtzeitig beantragte Einsicht bislang nicht gewährt hat. Das Gericht zählt nur persönliche Hindernisse zu den wichtigen Gründen, lehnt die Verlängerung ab und entscheidet sofort anhand dieser Unterlagen gegen die Bürgerin.

Trifft „Verfassungskonforme Auslegung“ hier zu?

„Verfassungskonforme Auslegung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vereinbarkeit der gewählten Deutung mit dem Grundgesetz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Deutungen der Norm
    Der offene Ausdruck lässt sprachlich sowohl eine Beschränkung auf persönliche Hindernisse als auch die Einbeziehung gerichtlicher Verzögerungen zu.
    erfüllt
  2. 2
    Vereinbarkeit der gewählten Deutung mit dem Grundgesetz
    Die gewählte Deutung führt zur Verwertung entscheidungserheblicher Unterlagen ohne vorherige Äußerungsmöglichkeit und verletzt damit das rechtliche Gehör.
    fehlt
  3. 3
    Einhaltung der Auslegungsgrenzen
    Eine Beschränkung auf persönliche Hindernisse ist sprachlich möglich und widerspricht keinem klar erkennbaren gesetzgeberischen Willen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Norm wird bereits deshalb für verfassungswidrig gehalten, weil eine ihrer möglichen Deutungen gegen das Grundgesetz verstößt.

RichtigZunächst ist zu prüfen, ob innerhalb der Auslegungsgrenzen eine mit dem Grundgesetz vereinbare Deutung möglich ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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