Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Verfolgungsgefahr

§ 55 Abs. 1 StPO · Strafrecht

Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht, wenn ein Zeuge durch eine wahrheitsgemäße Antwort sich selbst oder einen Angehörigen im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Es genügt, dass durch die Antwort ein Anfangsverdacht begründet oder verstärkt werden könnte; eine bloß theoretische, fernliegende Möglichkeit der Verfolgung reicht nicht. Die Verfolgungsgefahr entfällt, wenn eine Verfolgung sicher ausgeschlossen ist, etwa nach rechtskräftiger Aburteilung der Tat oder bei Verjährung.

Merksatz

Die Gefahr muss den Zeugen selbst oder einen Angehörigen treffen, nicht beliebige Dritte.

Auskunft oder ganzes Zeugnis verweigern?Links das Auskunftsverweigerungsrecht wegen Verfolgungsgefahr nach § 55 StPO, rechts das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen nach § 52 StPO.
Verfolgungsgefahr (§ 55 StPO)
Angehörige (§ 52 StPO)
Berechtigte
Jeder Zeuge.
Nur Angehörige des Beschuldigten.
Grund
Die Antwort könnte den Zeugen oder einen Angehörigen der Verfolgung aussetzen.
Die familiäre Nähe zum Beschuldigten.
Umfang
Grundsätzlich nur einzelne gefährdende Fragen.
Die gesamte Aussage.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nina sagt als Zeugin im Strafprozess gegen ihren Arbeitskollegen Jan aus, dem ein Diebstahl im Lager ihrer Firma im vergangenen Monat vorgeworfen wird. Der Richter fragt sie, ob sie in jener Nacht ebenfalls im Lager war. 1Wahrheitsgemäß müsste sie angeben, 2dass sie dort war und selbst 3zwei Bohrmaschinen der Firma eingesteckt und zu Hause behalten hat. 4Davon weiß bislang niemand.

Trifft „Verfolgungsgefahr“ hier zu?

„Verfolgungsgefahr“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrheitsgemäße Antwort auf eine Frage
    Gefährdend wäre gerade die wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage des Richters.
    erfüllt
  2. 2
    Gefahr für den Zeugen selbst oder einen Angehörigen
    Die Antwort würde Nina selbst belasten.
    erfüllt
  3. 3
    Verfolgung wegen Straftat oder Ordnungswidrigkeit
    Das Wegnehmen und Behalten der Maschinen ist ein Diebstahl, also eine Straftat.
    erfüllt
  4. 4
    Anfangsverdacht kann begründet oder verstärkt werden
    Erst die Antwort würde einen Anfangsverdacht gegen Nina begründen; die Tat liegt kaum einen Monat zurück und ist weder verjährt noch abgeurteilt.
    erfüllt
BFall B

Nina sagt als Zeugin im Strafprozess gegen ihren Arbeitskollegen Jan aus, dem ein Diebstahl im Lager ihrer Firma im vergangenen Monat vorgeworfen wird. Der Richter fragt sie, was sie während ihrer Spätschicht in jener Nacht im Lager beobachtet hat. 1Wahrheitsgemäß müsste sie angeben, dass ihr Arbeitskollege Paul, mit dem sie weder verwandt, verschwägert, verlobt noch verheiratet ist, 3zwei Bohrmaschinen der Firma eingesteckt und zu Hause behalten hat. 4Davon weiß bislang niemand.

Trifft „Verfolgungsgefahr“ hier zu?

„Verfolgungsgefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gefahr für den Zeugen selbst oder einen Angehörigen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrheitsgemäße Antwort auf eine Frage
    Gefährdend wäre die wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage des Richters.
    erfüllt
  2. 2
    Gefahr für den Zeugen selbst oder einen Angehörigen
    Die Antwort belastet nur Paul, der kein Angehöriger Ninas im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO ist; Nina selbst droht keine Verfolgung.
    fehlt
  3. 3
    Verfolgung wegen Straftat oder Ordnungswidrigkeit
    Die Antwort würde eine Verfolgung wegen Diebstahls, also einer Straftat, nach sich ziehen können.
    erfüllt
  4. 4
    Anfangsverdacht kann begründet oder verstärkt werden
    Die Antwort würde erstmals einen Anfangsverdacht gegen Paul begründen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Zeuge, der sich selbst belasten würde, verweigert unter Berufung auf die Verfolgungsgefahr ohne Weiteres die gesamte Aussage wie ein Angehöriger nach § 52 StPO.

Richtig§ 55 StPO berechtigt grundsätzlich nur, die Auskunft auf einzelne gefährdende Fragen zu verweigern; die ganze Aussage dürfen nach § 52 StPO die Angehörigen des Beschuldigten verweigern. Nur wenn die gesamte Aussage mit der eigenen möglichen Tat untrennbar zusammenhängt, kann ausnahmsweise alles verweigert werden.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Verfolgungsgefahr wird verneint, weil die Antwort allein für eine Verurteilung nicht ausreichen würde.

RichtigEs genügt, dass die Antwort einen Anfangsverdacht begründen oder verstärken könnte, auch als bloßes Teilstück eines belastenden Gesamtbildes.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.