Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Verfahrensrüge

§ 344 Abs. 2 StPO · Strafrecht

Die Verfahrensrüge ist ein Revisionsangriff, mit dem der Revisionsführer geltend macht, dass eine Vorschrift des Verfahrensrechts verletzt worden sei. Sie ist nur zulässig, wenn der Revisionsführer den Verfahrensmangel in der Revisionsbegründungsfrist in der vorgeschriebenen Form rügt und die ihn begründenden Tatsachen so vollständig und genau vorträgt, dass das Revisionsgericht allein anhand dieses Vortrags prüfen kann, ob bei unterstellter Richtigkeit ein Verfahrensfehler vorliegt.

Merksatz

Die maßgeblichen Tatsachen gehören in die Revisionsbegründung, nicht nur in die Gerichtsakte.

Worauf richtet sich der Revisionsangriff?Links geht es um Verfahrensfehler, rechts um Fehler des materiellen Rechts. Auch die Anforderungen an die Begründung unterscheiden sich.
Verfahrensrüge
Sachrüge
Angriffsrichtung
Beanstandet wird ein Verstoß gegen Verfahrensrecht.
Beanstandet wird ein Verstoß gegen materielles Recht.
Begründungsanforderung
Der maßgebliche Verfahrensablauf muss vollständig und genau vorgetragen werden.
Grundsätzlich genügt die allgemeine Beanstandung materiellen Rechts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In Pauls Strafverhandlung beantragt sein Verteidiger, die mit ihrer Wohnanschrift benannte Anna dazu zu hören, dass sie zur Tatzeit mit Paul in ihrer Wohnung weit vom Tatort entfernt Karten gespielt habe. Das Gericht lehnt den Antrag allein mit der Begründung ab, es halte Anna schon jetzt für unglaubwürdig. 3Nach rechtzeitiger Einlegung der Revision reicht sein Verteidiger zehn Tage nach Zustellung des schriftlichen Urteils selbst über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eine mit seinem Namen versehene Begründung beim zuständigen Gericht ein. 2Darin beanstandet er die Ablehnung, 1beantragt die Aufhebung des Urteils und 4schildert den gesamten Ablauf einschließlich des Antrags mit Annas Anschrift und des Ablehnungsbeschlusses.

Trifft „Verfahrensrüge“ hier zu?

„Verfahrensrüge“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Revisionsangriff
    Der Verteidiger greift das Urteil im bereits eingeleiteten Revisionsverfahren an.
    erfüllt
  2. 2
    Behauptete Verletzung von Verfahrensrecht
    Die Beanstandung betrifft die Behandlung eines Beweisantrags und damit den Verfahrensablauf.
    erfüllt
  3. 3
    Frist- und formgerechte Erhebung
    Die anwaltliche Begründung wird innerhalb der Monatsfrist auf einem zulässigen elektronischen Übermittlungsweg eingereicht.
    erfüllt
  4. 4
    Vollständiger und genauer Tatsachenvortrag
    Die Begründung enthält die Angaben, anhand derer die beanstandete Ablehnung ohne ergänzenden Aktenrückgriff geprüft werden kann.
    erfüllt
BFall B

In Pauls Strafverhandlung beantragt sein Verteidiger, die mit ihrer Wohnanschrift benannte Anna dazu zu hören, dass sie zur Tatzeit mit Paul in ihrer Wohnung weit vom Tatort entfernt Karten gespielt habe. Das Gericht lehnt den Antrag allein mit der Begründung ab, es halte Anna schon jetzt für unglaubwürdig. 3Nach rechtzeitiger Einlegung der Revision reicht sein Verteidiger zehn Tage nach Zustellung des schriftlichen Urteils selbst über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eine mit seinem Namen versehene Begründung beim zuständigen Gericht ein. 2Darin beanstandet er die Ablehnung und 1beantragt die Aufhebung des Urteils, gibt aber weder den Antrag noch den Ablehnungsbeschluss wieder und verweist stattdessen nur auf das Sitzungsprotokoll.

Trifft „Verfahrensrüge“ hier zu?

„Verfahrensrüge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständiger und genauer Tatsachenvortrag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Revisionsangriff
    Der Verteidiger greift das Urteil im bereits eingeleiteten Revisionsverfahren an.
    erfüllt
  2. 2
    Behauptete Verletzung von Verfahrensrecht
    Die Beanstandung betrifft die Behandlung eines Beweisantrags und damit den Verfahrensablauf.
    erfüllt
  3. 3
    Frist- und formgerechte Erhebung
    Die anwaltliche Begründung wird innerhalb der Monatsfrist auf einem zulässigen elektronischen Übermittlungsweg eingereicht.
    erfüllt
  4. 4
    Vollständiger und genauer Tatsachenvortrag
    Der bloße Protokollverweis ersetzt nicht die erforderliche Wiedergabe des Antrags und des Ablehnungsbeschlusses.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Verfahrensrüge wird als eigenständiges Rechtsmittel neben der Revision behandelt.

RichtigDie Revision ist das Rechtsmittel; die Verfahrensrüge ist eine Art, den Revisionsangriff zu begründen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.