Definitionen
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtEin Eingriff in ein Grundrecht ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn er auf einer verfassungsmäßigen Schranke (gesetzliche Grundlage, verfassungsimmanente Schranke oder kollidierendes Verfassungsrecht) beruht und die Schranken-Schranken wahrt, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) sowie dem Wesensgehalt des Grundrechts gemäß Art. 19 Abs. 2 GG entspricht.
Eine verfassungsmäßige Grundlage genügt nicht, wenn der konkrete Eingriff unverhältnismäßig ist.
- 1Verfassungsmäßige SchrankeWelche verfassungsmäßige Schranke trägt den Eingriff?
- 2Schranken-SchrankenSind insbesondere Verhältnismäßigkeit und Wesensgehalt gewahrt?
- 1Verfassungsmäßige Schranke Welche verfassungsmäßige Schranke trägt den Eingriff?
- 2Schranken-Schranken Sind insbesondere Verhältnismäßigkeit und Wesensgehalt gewahrt?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine friedliche Kundgebung für bessere Pflege soll auf einer öffentlichen Straße unmittelbar vor der einzigen Rettungszufahrt eines Krankenhauses stattfinden, sodass Rettungswagen nicht mehr durchkommen könnten. 3Direkt daneben liegt ein freier öffentlicher Platz, auf dem die Gruppe genauso gut gesehen und gehört werden könnte. 2Das geltende Versammlungsgesetz erlaubt Beschränkungen oder Verbote von Kundgebungen unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit. 1Die Behörde ordnet an, die Rettungszufahrt für Rettungswagen freizuhalten.
Trifft „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEingriff in ein GrundrechtDie verbindliche Anordnung beschränkt die grundrechtlich geschützte Wahl des Versammlungsortes.
- 2erfülltVerfassungsmäßige SchrankeDie gesetzliche Befugnis dient dem Schutz von Leben und Gesundheit und entspricht dem Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel.
- 3erfülltWahrung der Schranken-SchrankenDas Freihalten ermöglicht Rettungseinsätze und beschränkt die Kundgebung nur im notwendigen räumlichen Umfang, ohne ihren Wesensgehalt anzutasten.
Eine friedliche Kundgebung für bessere Pflege soll auf einer öffentlichen Straße unmittelbar vor der einzigen Rettungszufahrt eines Krankenhauses stattfinden, sodass Rettungswagen nicht mehr durchkommen könnten. Direkt daneben liegt ein freier öffentlicher Platz, auf dem die Gruppe genauso gut gesehen und gehört werden könnte. 2Das geltende Versammlungsgesetz erlaubt Beschränkungen oder Verbote von Kundgebungen unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit. 1Die Behörde verbietet die Kundgebung vollständig.
Trifft „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEingriff in ein GrundrechtDas Verbot verhindert die grundrechtlich geschützte Versammlung.
- 2erfülltVerfassungsmäßige SchrankeDie gesetzliche Befugnis als solche ist eine verfassungsmäßige Grundlage zum Schutz von Leben und Gesundheit.
- 3fehltWahrung der Schranken-SchrankenDas vollständige Verbot ist nicht erforderlich, weil das Freihalten der Zufahrt bei Nutzung des benachbarten Platzes denselben Schutz mit geringerer Belastung erreicht.
Typische Fehler
FehlerEin Grundrecht ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt wird für schlechthin uneinschränkbar gehalten.
RichtigAuch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte können zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts beschränkt werden; die Schranken-Schranken gelten weiterhin.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema