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Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Art. 19 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Ein Eingriff in ein Grundrecht ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn er auf einer verfassungsmäßigen Schranke (gesetzliche Grundlage, verfassungsimmanente Schranke oder kollidierendes Verfassungsrecht) beruht und die Schranken-Schranken wahrt, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) sowie dem Wesensgehalt des Grundrechts gemäß Art. 19 Abs. 2 GG entspricht.

Merksatz

Eine verfassungsmäßige Grundlage genügt nicht, wenn der konkrete Eingriff unverhältnismäßig ist.

Wie wird die Rechtfertigung geprüft?Zuerst wird die tragfähige Eingriffsgrundlage geklärt, danach werden die Grenzen der Beschränkung geprüft.
  1. 1
    Verfassungsmäßige Schranke
    Welche verfassungsmäßige Schranke trägt den Eingriff?
  2. 2
    Schranken-Schranken
    Sind insbesondere Verhältnismäßigkeit und Wesensgehalt gewahrt?
  1. 1
    Verfassungsmäßige Schranke Welche verfassungsmäßige Schranke trägt den Eingriff?
  2. 2
    Schranken-Schranken Sind insbesondere Verhältnismäßigkeit und Wesensgehalt gewahrt?

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine friedliche Kundgebung für bessere Pflege soll auf einer öffentlichen Straße unmittelbar vor der einzigen Rettungszufahrt eines Krankenhauses stattfinden, sodass Rettungswagen nicht mehr durchkommen könnten. 3Direkt daneben liegt ein freier öffentlicher Platz, auf dem die Gruppe genauso gut gesehen und gehört werden könnte. 2Das geltende Versammlungsgesetz erlaubt Beschränkungen oder Verbote von Kundgebungen unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit. 1Die Behörde ordnet an, die Rettungszufahrt für Rettungswagen freizuhalten.

Trifft „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ hier zu?

„Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eingriff in ein Grundrecht
    Die verbindliche Anordnung beschränkt die grundrechtlich geschützte Wahl des Versammlungsortes.
    erfüllt
  2. 2
    Verfassungsmäßige Schranke
    Die gesetzliche Befugnis dient dem Schutz von Leben und Gesundheit und entspricht dem Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Schranken-Schranken
    Das Freihalten ermöglicht Rettungseinsätze und beschränkt die Kundgebung nur im notwendigen räumlichen Umfang, ohne ihren Wesensgehalt anzutasten.
    erfüllt
BFall B

Eine friedliche Kundgebung für bessere Pflege soll auf einer öffentlichen Straße unmittelbar vor der einzigen Rettungszufahrt eines Krankenhauses stattfinden, sodass Rettungswagen nicht mehr durchkommen könnten. Direkt daneben liegt ein freier öffentlicher Platz, auf dem die Gruppe genauso gut gesehen und gehört werden könnte. 2Das geltende Versammlungsgesetz erlaubt Beschränkungen oder Verbote von Kundgebungen unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit. 1Die Behörde verbietet die Kundgebung vollständig.

Trifft „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ hier zu?

„Verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrung der Schranken-Schranken

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eingriff in ein Grundrecht
    Das Verbot verhindert die grundrechtlich geschützte Versammlung.
    erfüllt
  2. 2
    Verfassungsmäßige Schranke
    Die gesetzliche Befugnis als solche ist eine verfassungsmäßige Grundlage zum Schutz von Leben und Gesundheit.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Schranken-Schranken
    Das vollständige Verbot ist nicht erforderlich, weil das Freihalten der Zufahrt bei Nutzung des benachbarten Platzes denselben Schutz mit geringerer Belastung erreicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Grundrecht ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt wird für schlechthin uneinschränkbar gehalten.

RichtigAuch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte können zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts beschränkt werden; die Schranken-Schranken gelten weiterhin.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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