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Verfälschung von Daten

§ 303a StGB · Strafrecht

Die Verfälschung von Daten, im Gesetz als Verändern bezeichnet, ist jede unbefugte Veränderung nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherter oder übermittelter Daten, durch die deren Informationsgehalt oder Aussagewert gegenüber dem ursprünglichen Zustand inhaltlich verändert wird, ohne dass die Daten vollständig vernichtet werden.

Merksatz

Auch eine sachlich richtige Korrektur kann eine unbefugte Datenänderung sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hat eine eigene Geschichte 1als Textdatei auf ihrem Laptop gespeichert und darf allein über diese Datei bestimmen. Leon ersetzt darin 2entgegen Maras ausdrücklichem Verbot 3die Zeitangabe „im Sommer“ durch „im Winter“ und speichert die Datei. 4Alle anderen Textstellen bleiben erhalten.

Trifft „Verfälschung von Daten“ hier zu?

„Verfälschung von Daten“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht unmittelbar wahrnehmbare Daten
    Die Geschichte ist elektronisch gespeichert und nur mithilfe technischer Geräte lesbar.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Befugnis
    Leon handelt gegen den Willen der allein verfügungsberechtigten Mara.
    erfüllt
  3. 3
    Inhaltliche Änderung
    Der Austausch verändert die zeitliche Aussage der Geschichte.
    erfüllt
  4. 4
    Keine vollständige Vernichtung
    Die Datei besteht mit dem übrigen Text fort.
    erfüllt
BFall B

Mara hat eine eigene Geschichte 1als Textdatei auf ihrem Laptop gespeichert und darf allein über diese Datei bestimmen. Sie ersetzt darin 3die Zeitangabe „im Sommer“ durch „im Winter“ und speichert die Datei. 4Alle anderen Textstellen bleiben erhalten.

Trifft „Verfälschung von Daten“ hier zu?

„Verfälschung von Daten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Befugnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht unmittelbar wahrnehmbare Daten
    Die Geschichte ist elektronisch gespeichert und nur mithilfe technischer Geräte lesbar.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Befugnis
    Mara darf allein über die Datei bestimmen und ist zur Bearbeitung befugt.
    fehlt
  3. 3
    Inhaltliche Änderung
    Der Austausch verändert die zeitliche Aussage der Geschichte.
    erfüllt
  4. 4
    Keine vollständige Vernichtung
    Die Datei besteht mit dem übrigen Text fort.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Verändern von Daten mit der Fälschung beweiserheblicher Daten gleichsetzen und eine Beweisfunktion verlangen.

RichtigDas Verändern nach § 303a Abs. 1 StGB setzt keine Beweisfunktion voraus; entscheidend ist die inhaltliche Änderung der erfassten Daten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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