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Verfestigte Lebensgemeinschaft

§ 1579 Nr. 2 BGB · Zivilrecht

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt vor, wenn ein geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte mit einem neuen Partner in einer auf Dauer angelegten, eheähnlichen Gemeinschaft lebt, die nach den objektiven Gesamtumständen (insbesondere Dauer der Beziehung, gegenseitige Unterstützung, gemeinsamer Haushalt und Auftreten als Paar in der Öffentlichkeit) gefestigt ist. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht erforderlich. Ob deshalb Unterhalt ausgeschlossen, gekürzt oder befristet wird, hängt von der groben Unbilligkeit der weiteren Inanspruchnahme unter Wahrung der Belange betreuter gemeinschaftlicher Kinder ab.

Merksatz

Die Absicht einer dauerhaften Beziehung genügt ohne objektive Verfestigung nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara ist seit sechs Jahren geschieden und erhält von ihrem früheren Ehemann monatlich Geld für ihren Lebensunterhalt. Seit fünf Jahren lebt sie mit Paul als Paar zusammen; beide wollen ihre Partnerschaft dauerhaft fortsetzen. Sie führen einen gemeinsamen Haushalt, tragen die laufenden Kosten gemeinsam und unterstützen sich bei Krankheit. Im Freundeskreis und auf Familienfeiern treten sie seit Jahren als Paar auf.

Trifft „Verfestigte Lebensgemeinschaft“ hier zu?

„Verfestigte Lebensgemeinschaft“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte
    Mara ist eine geschiedene Ehefrau.
    erfüllt
  2. 2
    Neue, auf Dauer angelegte, eheähnliche Partnerschaft
    Mara und Paul gestalten ihren Alltag als dauerhaft verbundenes Paar mit gegenseitiger Unterstützung.
    erfüllt
  3. 3
    Verfestigung nach den objektiven Gesamtumständen
    Das langjährige Zusammenleben und das öffentliche Auftreten belegen eine gefestigte Partnerschaft.
    erfüllt
BFall B

1Mara ist seit sechs Jahren geschieden und erhält von ihrem früheren Ehemann monatlich Geld für ihren Lebensunterhalt. 2Erst vor vier Wochen hat sie Paul kennengelernt; seitdem sind sie ein Paar und wohnen zusammen. Sie wollen dauerhaft zusammenbleiben, teilen ihren Alltag und die Haushaltskosten und kümmern sich bei Krankheit umeinander. Sie haben keine gemeinsamen größeren Anschaffungen getätigt und sind bisher weder bei Freunden noch bei Familienangehörigen gemeinsam aufgetreten.

Trifft „Verfestigte Lebensgemeinschaft“ hier zu?

„Verfestigte Lebensgemeinschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfestigung nach den objektiven Gesamtumständen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte
    Mara ist eine geschiedene Ehefrau.
    erfüllt
  2. 2
    Neue, auf Dauer angelegte, eheähnliche Partnerschaft
    Die neue Beziehung ist auf Dauer ausgerichtet und wird bereits mit gemeinsamem Alltag und gegenseitiger Unterstützung gelebt.
    erfüllt
  3. 3
    Verfestigung nach den objektiven Gesamtumständen
    Vier Wochen Zusammenleben ohne zusätzliche gewichtige Bindungen reichen für eine objektive Verfestigung nicht aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerGetrennte Wohnungen werden als zwingender Ausschluss einer verfestigten Lebensgemeinschaft behandelt.

RichtigAuch bei getrennten Wohnungen kann die Gesamtwürdigung eine verfestigte Partnerschaft ergeben.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der verfestigten Lebensgemeinschaft wird ohne weitere Prüfung der vollständige Wegfall des Unterhalts abgeleitet.

RichtigZusätzlich ist die grobe Unbilligkeit unter Wahrung der Kindesbelange zu prüfen; auch eine Kürzung oder Befristung kommt in Betracht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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