Definitionen
Überschießende Innentendenz
§ 242 StGB · StrafrechtÜberschießende Innentendenz bezeichnet ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das über den Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale hinausgeht und eine bestimmte Absicht oder einen bestimmten Zweck des Täters voraussetzt, ohne dass dieser Zweck im objektiven Tatbestand verwirklicht sein muss (z.B. Zueignungsabsicht beim Diebstahl, § 242 StGB).
Auch eine vollendete Tat kann vorliegen, obwohl der Täter sein weitergehendes Ziel noch nicht erreicht hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena weiß, dass das Handy auf dem Cafétisch einem anderen Gast gehört, und steckt es ohne dessen Erlaubnis in ihre Tasche. Sie will es dauerhaft behalten und künftig selbst benutzen. Noch vor der ersten Benutzung nimmt der Gast es ihr wieder ab.
Trifft „Überschießende Innentendenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSubjektives TatbestandsmerkmalLenas Zueignungsabsicht betrifft ihre innere Einstellung und gehört zum subjektiven Tatbestand des Diebstahls.
- 2erfülltBestimmte Absicht oder ZwecksetzungLena will sich das Handy zur eigenen Nutzung aneignen und den Eigentümer dauerhaft davon ausschließen.
- 3erfülltÜber den objektiven Tatbestand hinausreichendes ZielDie Zueignung muss beim Diebstahl nicht tatsächlich erfolgen, sondern lediglich vom Willen der Täterin umfasst sein.
Paul weiß, dass sein Nachbar wegen eines Raubes endgültig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde und von der Polizei gesucht wird. Paul war an dem Raub nicht beteiligt und ist mit dem Nachbarn weder verwandt noch verschwägert. Er versteckt ihn zwei Jahre lang in einem abgelegenen Haus, damit dieser die Haft nicht antreten muss. Die Polizei findet den Nachbarn in dieser Zeit nicht, und er tritt die Haft nicht an.
Trifft „Überschießende Innentendenz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSubjektives TatbestandsmerkmalDie Vereitelungsabsicht ist bei § 258 Abs. 2 StGB eine gesetzlich vorgesehene subjektive Tatbestandsanforderung.
- 2erfülltBestimmte Absicht oder ZwecksetzungPaul handelt gezielt, um die Vollstreckung der Gefängnisstrafe zu verhindern.
- 3fehltÜber den objektiven Tatbestand hinausreichendes ZielDie zumindest für erhebliche Zeit verhinderte Strafvollstreckung ist hier selbst der objektiv erforderliche Taterfolg und kein zusätzliches Ziel.
Typische Fehler
FehlerFür einen vollendeten Diebstahl wird zusätzlich verlangt, dass die beabsichtigte Zueignung bereits tatsächlich stattgefunden hat.
RichtigEine tatsächlich vollzogene Zueignung ist nicht erforderlich; insoweit genügt die Zueignungsabsicht.
FehlerDie Zueignungsabsicht wird mit dem Vorsatz hinsichtlich der Wegnahme gleichgesetzt.
RichtigDie Zueignungsabsicht ist eine zusätzliche subjektive Anforderung, die über den Vorsatz hinsichtlich der objektiven Diebstahlsmerkmale hinausgeht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata