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Überwachergarant

§ 13 StGB · Strafrecht

Ein Überwachergarant ist, wer kraft einer Garantenstellung verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass eine bestimmte Gefahrenquelle, insbesondere eine gefährliche Person oder Sache, keine Schäden an fremden Rechtsgütern verursacht. Eine Strafbarkeit für einen nicht verhinderten Erfolg setzt zusätzlich die übrigen Voraussetzungen des § 13 StGB und des jeweiligen Delikts voraus.

Merksatz

Die bloße Möglichkeit, einen Schaden zu verhindern, begründet noch keine Verantwortung für die Gefahrenquelle.

Was wird überwacht, was wird beschützt?Links steht die Verantwortung für eine Gefahrenquelle, rechts der Schutz bestimmter Rechtsgüter gegen Gefahren.
Überwachergarant
Beschützergarant
Bezugspunkt
Bestimmte Gefahrenquelle
Bestimmte geschützte Rechtsgüter
Schutzrichtung
Andere vor dieser Gefahrenquelle schützen
Anvertraute Rechtsgüter vor Gefahren schützen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hält einen Hund, der bereits mehrfach Menschen gebissen hat. Als eine Besucherin ihren Garten betritt, läuft der Hund auf sie zu; Mara steht daneben und könnte ihn sofort am Halsband festhalten. Mara bleibt untätig, und der Hund beißt die Besucherin schwer in den Arm.

Trifft „Überwachergarant“ hier zu?

„Überwachergarant“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Einstandspflicht
    Als Halterin muss Mara rechtlich dafür einstehen, dass ihr Hund andere nicht verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Verantwortung für eine bestimmte Gefahrenquelle
    Ihre Verantwortung knüpft an den von ihr gehaltenen gefährlichen Hund an.
    erfüllt
  3. 3
    Schutz fremder Rechtsgüter
    Die Überwachungspflicht schützt insbesondere die körperliche Unversehrtheit der Besucherin.
    erfüllt
BFall B

1Paul betreut seine vierjährige Tochter bei einem Spaziergang an einem öffentlichen Teich. Für den Teich ist allein die Gemeinde zuständig; Paul hat dort keine Aufgaben. 3Seine Tochter fällt ins Wasser, und Paul könnte sie sofort gefahrlos herausziehen. Er bleibt am Ufer stehen, bis das Kind ertrinkt.

Trifft „Überwachergarant“ hier zu?

„Überwachergarant“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verantwortung für eine bestimmte Gefahrenquelle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Einstandspflicht
    Als betreuender Vater muss Paul rechtlich für den Schutz seiner Tochter einstehen.
    erfüllt
  2. 2
    Verantwortung für eine bestimmte Gefahrenquelle
    Paul ist für den Schutz seiner Tochter, nicht für die Überwachung des öffentlichen Teichs verantwortlich.
    fehlt
  3. 3
    Schutz fremder Rechtsgüter
    Pauls Schutzpflicht betrifft Leben und Gesundheit seiner Tochter, also Rechtsgüter einer anderen Person.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Stellung als Überwachergarant und dem Schadenseintritt wird unmittelbar auf eine Strafbarkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen des § 13 StGB und des jeweiligen Delikts geprüft werden.

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