Definitionen
Überwachergarant
§ 13 StGB · StrafrechtEin Überwachergarant ist, wer kraft einer Garantenstellung verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass eine bestimmte Gefahrenquelle, insbesondere eine gefährliche Person oder Sache, keine Schäden an fremden Rechtsgütern verursacht. Eine Strafbarkeit für einen nicht verhinderten Erfolg setzt zusätzlich die übrigen Voraussetzungen des § 13 StGB und des jeweiligen Delikts voraus.
Die bloße Möglichkeit, einen Schaden zu verhindern, begründet noch keine Verantwortung für die Gefahrenquelle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hält einen Hund, der bereits mehrfach Menschen gebissen hat. Als eine Besucherin ihren Garten betritt, läuft der Hund auf sie zu; Mara steht daneben und könnte ihn sofort am Halsband festhalten. Mara bleibt untätig, und der Hund beißt die Besucherin schwer in den Arm.
Trifft „Überwachergarant“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtliche EinstandspflichtAls Halterin muss Mara rechtlich dafür einstehen, dass ihr Hund andere nicht verletzt.
- 2erfülltVerantwortung für eine bestimmte GefahrenquelleIhre Verantwortung knüpft an den von ihr gehaltenen gefährlichen Hund an.
- 3erfülltSchutz fremder RechtsgüterDie Überwachungspflicht schützt insbesondere die körperliche Unversehrtheit der Besucherin.
1Paul betreut seine vierjährige Tochter bei einem Spaziergang an einem öffentlichen Teich. Für den Teich ist allein die Gemeinde zuständig; Paul hat dort keine Aufgaben. 3Seine Tochter fällt ins Wasser, und Paul könnte sie sofort gefahrlos herausziehen. Er bleibt am Ufer stehen, bis das Kind ertrinkt.
Trifft „Überwachergarant“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtliche EinstandspflichtAls betreuender Vater muss Paul rechtlich für den Schutz seiner Tochter einstehen.
- 2fehltVerantwortung für eine bestimmte GefahrenquellePaul ist für den Schutz seiner Tochter, nicht für die Überwachung des öffentlichen Teichs verantwortlich.
- 3erfülltSchutz fremder RechtsgüterPauls Schutzpflicht betrifft Leben und Gesundheit seiner Tochter, also Rechtsgüter einer anderen Person.
Typische Fehler
FehlerAus der Stellung als Überwachergarant und dem Schadenseintritt wird unmittelbar auf eine Strafbarkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen des § 13 StGB und des jeweiligen Delikts geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata