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Überziehungskredit

§ 504 BGB · Zivilrecht

Ein Überziehungskredit liegt vor, wenn ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein laufendes Konto bis zu einem bestimmten Betrag zu überziehen, d.h. ein Guthaben zu überschreiten oder ein bestehendes Debet zu erhöhen, ohne dass für jeden Überziehungsvorgang eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden muss.

Merksatz

Entscheidend ist ein vorab eingeräumtes Überziehungsrecht, das ohne Einzelabsprache je Vorgang genutzt werden kann.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena hat bei ihrer Bank 1ein Girokonto, auf das ihr Gehalt eingeht. 3Im Kontovertrag hat die Bank ihr erlaubt, das Konto bis zu einem Minus von 2000 Euro zu belasten, ohne vorher nachzufragen. 2Bei einem Kontostand von 300 Euro bezahlt sie eine neue Waschmaschine für 700 Euro mit ihrer Karte.

Trifft „Überziehungskredit“ hier zu?

„Überziehungskredit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Laufendes Konto des Darlehensnehmers
    Das Girokonto ist ein laufendes Konto für den täglichen Zahlungsverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreiten des Guthabens oder Erhöhen des Debets
    Die Zahlung übersteigt das vorhandene Guthaben.
    erfüllt
  3. 3
    Vom Darlehensgeber vorab eingeräumtes Recht zur Überziehung bis zu einem bestimmten Betrag
    Die Bank hat ihr vertraglich ein Recht bis zu einer festen Grenze eingeräumt, das ohne Einzelabsprache nutzbar ist.
    erfüllt
BFall B

1Jonas hat bei seiner Bank ein Girokonto ohne vereinbarten Kreditrahmen. Bei einem Kontostand von 50 Euro bucht sein Vermieter per Lastschrift die Miete von 600 Euro ab. Die Bank führt die Lastschrift trotzdem aus, 2sodass das Konto 550 Euro im Minus steht.

Trifft „Überziehungskredit“ hier zu?

„Überziehungskredit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vom Darlehensgeber vorab eingeräumtes Recht zur Überziehung bis zu einem bestimmten Betrag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Laufendes Konto des Darlehensnehmers
    Das Girokonto ist ein laufendes Konto.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreiten des Guthabens oder Erhöhen des Debets
    Durch die Abbuchung wird das Guthaben überschritten.
    erfüllt
  3. 3
    Vom Darlehensgeber vorab eingeräumtes Recht zur Überziehung bis zu einem bestimmten Betrag
    Die Bank hat kein Recht zur Überziehung eingeräumt, sondern die Überziehung nur hingenommen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJedes Minus auf dem Girokonto wird als Überziehungskredit eingeordnet, auch wenn die Bank die Überziehung nur hinnimmt.

RichtigErforderlich ist, dass der Darlehensgeber dem Kontoinhaber das Recht zur Überziehung in bestimmter Höhe eingeräumt hat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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