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Tatmehrheit

§ 53 StGB · Strafrecht

Tatmehrheit liegt vor, wenn jemand durch mehrere rechtlich selbstständige Handlungen mehrere Straftaten begeht. Bei gleichzeitiger Aburteilung wird für jede Tat eine Einzelstrafe festgesetzt und grundsätzlich eine Gesamtstrafe gebildet. Treffen Freiheitsstrafe und Geldstrafe zusammen, kann das Gericht die Geldstrafe gesondert verhängen; mehrere Geldstrafen werden dann zu einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst.

Merksatz

Die Zahl der Straftaten allein entscheidet nicht; maßgeblich sind rechtlich selbstständige Handlungen.

Tatmehrheit oder Tateinheit?Entscheidend ist die Zahl der Handlungen im Rechtssinn, nicht allein die Zahl der verwirklichten Straftatbestände.
Tatmehrheit
Tateinheit
Handlungen
Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
Eine Handlung im Rechtssinn
Strafbildung
Einzelstrafen und grundsätzlich eine Gesamtstrafe bei gleichzeitiger Aburteilung
Eine Strafe trotz mehrerer Gesetzesverletzungen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Am Montag nimmt Paul im Supermarkt eine fremde Packung Kaffee heimlich mit, ohne zu bezahlen, um sie für sich zu behalten. Am Freitag entscheidet er sich neu und nimmt in einem anderen Laden eine fremde Flasche Wein heimlich mit, ohne zu bezahlen, um sie für sich zu behalten.

Trifft „Tatmehrheit“ hier zu?

„Tatmehrheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
    Die an verschiedenen Tagen aufgrund getrennter Entschlüsse begangenen Handlungen sind rechtlich selbstständig.
    erfüllt
  2. 2
    Mehrere Straftaten
    Paul begeht mit jeder Wegnahme einen Diebstahl.
    erfüllt
BFall B

2Paul wirft einmal einen Stein durch das Fenster eines fremden Hauses, um die Scheibe zu zerstören und die dahinter stehende Anna zu verletzen. Die Scheibe zerbricht, und der Stein trifft Anna am Kopf, sodass sie eine blutende Platzwunde erleidet.

Trifft „Tatmehrheit“ hier zu?

„Tatmehrheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere rechtlich selbstständige Handlungen
    Der einzige Steinwurf ist nur eine Handlung, auch wenn er mehrere Straftaten verwirklicht.
    fehlt
  2. 2
    Mehrere Straftaten
    Paul verwirklicht eine Sachbeschädigung und eine gefährliche Körperverletzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Verletzung mehrerer Strafgesetze wird automatisch auf Tatmehrheit geschlossen.

RichtigErforderlich sind mehrere rechtlich selbstständige Handlungen; mehrere verwirklichte Straftatbestände allein genügen nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine neben Freiheitsstrafe verwirkte Geldstrafe wird ausnahmslos in die Gesamtstrafe einbezogen.

RichtigDas Gericht kann die Geldstrafe gesondert verhängen; mehrere Geldstrafen sind dann zu einer Gesamtgeldstrafe zusammenzufassen.

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