Definitionen
Tatmehrheit
§ 53 StGB · StrafrechtTatmehrheit liegt vor, wenn jemand durch mehrere rechtlich selbstständige Handlungen mehrere Straftaten begeht. Bei gleichzeitiger Aburteilung wird für jede Tat eine Einzelstrafe festgesetzt und grundsätzlich eine Gesamtstrafe gebildet. Treffen Freiheitsstrafe und Geldstrafe zusammen, kann das Gericht die Geldstrafe gesondert verhängen; mehrere Geldstrafen werden dann zu einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst.
Die Zahl der Straftaten allein entscheidet nicht; maßgeblich sind rechtlich selbstständige Handlungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Am Montag nimmt Paul im Supermarkt eine fremde Packung Kaffee heimlich mit, ohne zu bezahlen, um sie für sich zu behalten. Am Freitag entscheidet er sich neu und nimmt in einem anderen Laden eine fremde Flasche Wein heimlich mit, ohne zu bezahlen, um sie für sich zu behalten.
Trifft „Tatmehrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere rechtlich selbstständige HandlungenDie an verschiedenen Tagen aufgrund getrennter Entschlüsse begangenen Handlungen sind rechtlich selbstständig.
- 2erfülltMehrere StraftatenPaul begeht mit jeder Wegnahme einen Diebstahl.
2Paul wirft einmal einen Stein durch das Fenster eines fremden Hauses, um die Scheibe zu zerstören und die dahinter stehende Anna zu verletzen. Die Scheibe zerbricht, und der Stein trifft Anna am Kopf, sodass sie eine blutende Platzwunde erleidet.
Trifft „Tatmehrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMehrere rechtlich selbstständige HandlungenDer einzige Steinwurf ist nur eine Handlung, auch wenn er mehrere Straftaten verwirklicht.
- 2erfülltMehrere StraftatenPaul verwirklicht eine Sachbeschädigung und eine gefährliche Körperverletzung.
Typische Fehler
FehlerAus der Verletzung mehrerer Strafgesetze wird automatisch auf Tatmehrheit geschlossen.
RichtigErforderlich sind mehrere rechtlich selbstständige Handlungen; mehrere verwirklichte Straftatbestände allein genügen nicht.
FehlerEine neben Freiheitsstrafe verwirkte Geldstrafe wird ausnahmslos in die Gesamtstrafe einbezogen.
RichtigDas Gericht kann die Geldstrafe gesondert verhängen; mehrere Geldstrafen sind dann zu einer Gesamtgeldstrafe zusammenzufassen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata