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Tatsächliche Anhaltspunkte

Öffentliches Recht

Tatsächliche Anhaltspunkte sind konkrete, auf den Einzelfall bezogene Tatsachen oder Umstände, die bei verständiger Würdigung eine rechtlich erhebliche Annahme stützen, etwa dass eine bestimmte Gefahr vorliegt oder eine Person als Störer oder Verdächtiger in Betracht kommt; bloße Vermutungen oder ein allgemeines Lagebild ohne Bezug zum Einzelfall genügen nicht. Welche Aussagekraft die Anhaltspunkte haben müssen, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Merksatz

Konkrete Tatsachen allein genügen nicht, sie müssen auch gerade die maßgebliche Annahme stützen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Polizeistreife prüft, ob es in einem bestimmten Lagerhaus brennt. Durch ein Fenster sieht sie Flammen an mehreren gestapelten Kartons; aus dem Fenster quillt schwarzer Rauch.

Trifft „Tatsächliche Anhaltspunkte“ hier zu?

„Tatsächliche Anhaltspunkte“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete, einzelfallbezogene Tatsachen oder Umstände
    Die Streife beobachtet konkrete Vorgänge an dem untersuchten Lagerhaus.
    erfüllt
  2. 2
    Tragfähigkeit für die rechtlich erhebliche Annahme
    Flammen und Rauch tragen die Annahme, dass es in dem Lagerhaus brennt.
    erfüllt
BFall B

Eine Polizeistreife prüft, ob es in einem bestimmten Lagerhaus brennt. 1Durch ein Fenster sieht sie mehrere gestapelte Kartons und eine ausgeschaltete Deckenlampe.

Trifft „Tatsächliche Anhaltspunkte“ hier zu?

„Tatsächliche Anhaltspunkte“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tragfähigkeit für die rechtlich erhebliche Annahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete, einzelfallbezogene Tatsachen oder Umstände
    Die Streife beobachtet konkrete Gegenstände und deren Zustand in dem untersuchten Lagerhaus.
    erfüllt
  2. 2
    Tragfähigkeit für die rechtlich erhebliche Annahme
    Das bloße Vorhandensein von Kartons und einer ausgeschalteten Lampe trägt die Annahme eines Brandes nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine bloße Vermutung wird ohne tatsächliche Grundlage als ausreichender Anhaltspunkt behandelt.

RichtigErforderlich sind konkrete Tatsachen oder Umstände mit Bezug zum Einzelfall.

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