Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen

Tatsachenbasis

Strafrecht

Die Tatsachenbasis eines Tatverdachts besteht aus konkreten tatsächlichen Anhaltspunkten für die Annahme, dass eine Straftat begangen wurde. Bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus.

Merksatz

Ein ungutes Gefühl ersetzt keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Verkäuferin sieht, wie 2ein Kunde ein Smartphone aus der Warenauslage in seine Jackentasche steckt und den Laden ohne zu bezahlen verlässt. 1Sie schildert der Polizei genau, was sie beobachtet hat.

Trifft „Tatsachenbasis“ hier zu?

„Tatsachenbasis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte
    Die Schilderung einer eigenen konkreten Beobachtung liefert tatsächliche Anhaltspunkte.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zur möglichen Begehung einer Straftat
    Das beobachtete Verhalten deutet auf einen Diebstahl hin.
    erfüllt
BFall B

Eine Frau teilt der Polizei mit, sie vermute, 2dass ihr Nachbar in einem Laden ein Smartphone gestohlen habe. Sie erklärt, dass sie dafür keinerlei Beobachtungen oder Informationen habe und es lediglich für möglich halte.

Trifft „Tatsachenbasis“ hier zu?

„Tatsachenbasis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte
    Die Frau äußert lediglich eine Vermutung ohne tatsächliche Grundlage.
    fehlt
  2. 2
    Bezug zur möglichen Begehung einer Straftat
    Die Vermutung bezieht sich auf einen möglichen Diebstahl.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Tatsachenbasis wird mit dem abschließenden Beweis der Straftat gleichgesetzt.

RichtigErforderlich sind konkrete tatsächliche Anhaltspunkte, nicht bereits der sichere Nachweis der Straftat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.