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Tätlicher Angriff

§ 114 StGB · Strafrecht

Ein tätlicher Angriff ist jede unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende feindselige Einwirkung, ohne dass es auf eine Verletzung oder einen Verletzungserfolg ankommt; er setzt lediglich eine gegen die körperliche Integrität gerichtete Handlung voraus, die über eine bloße Drohung hinausgeht.

Merksatz

Ein gezielter Schlag kann auch dann genügen, wenn er sein Opfer verfehlt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Polizistin kontrolliert geparkte Autos. 2Tom will ihr aus Ärger einen schmerzhaften Schlag versetzen. 1Er schlägt mit der Faust nach ihrem Gesicht, trifft sie aber nicht.

Trifft „Tätlicher Angriff“ hier zu?

„Tätlicher Angriff“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbar auf den Körper eines anderen gerichtete Einwirkung
    Der ausgeführte Faustschlag zielt unmittelbar auf ihren Körper; ein Treffer ist nicht erforderlich.
    erfüllt
  2. 2
    Feindselige Ausrichtung
    Tom handelt mit dem Willen, der Polizistin Schmerzen zuzufügen.
    erfüllt
BFall B

Eine Polizistin kontrolliert geparkte Autos. 2Tom will sie einschüchtern und ruft ihr wütend zu: „Morgen schlage ich dir ins Gesicht!“ Er bleibt mehrere Meter entfernt stehen und lässt die Hände in den Jackentaschen.

Trifft „Tätlicher Angriff“ hier zu?

„Tätlicher Angriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbar auf den Körper eines anderen gerichtete Einwirkung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unmittelbar auf den Körper eines anderen gerichtete Einwirkung
    Tom kündigt nur einen späteren Schlag an, ohne bereits eine unmittelbar körpergerichtete Handlung auszuführen.
    fehlt
  2. 2
    Feindselige Ausrichtung
    Die wütende Ankündigung körperlicher Gewalt zur Einschüchterung ist feindselig.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon die ernst gemeinte Ankündigung eines späteren Schlags wird als tätlicher Angriff eingeordnet.

RichtigEine reine Ankündigung genügt nicht; erforderlich ist ein Verhalten, das bereits unmittelbar gegen den Körper gerichtet ist.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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