Definitionen
Tatsächliche Bedeutungslosigkeit
§ 244 Abs. 3 StPO · StrafrechtTatsächliche Bedeutungslosigkeit liegt vor, wenn eine unter Beweis gestellte Tatsache auch bei unterstelltem Nachweis nach der konkreten Beweislage keinen Einfluss auf die Entscheidung über Schuld oder Rechtsfolgen hat. Bei Indiztatsachen genügt, dass das Gericht die aus ihnen nur möglichen, nicht aber zwingenden Schlüsse auf entscheidungserhebliche Umstände im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nicht ziehen will.
Maßgeblich ist nicht die Beweisbarkeit einer Tatsache, sondern ihr Einfluss auf die Entscheidung bei unterstelltem Nachweis.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul wird vorgeworfen, seinem Nachbarn nachts im Treppenhaus mit dem Tod gedroht zu haben. 3Der Nachbar sagt, er habe niemanden gesehen und Paul allein an der vertrauten Stimme erkannt. 1Die Verteidigung verlangt, eine Kollegin zu hören, die Paul unmittelbar vor und nach dem Vorfall gesehen hat und bezeugen soll, dass Paul dabei einen blauen Mantel trug. 2Das Gericht prüft den Antrag unter der Annahme, dass Paul vor und nach dem Vorfall einen blauen Mantel trug.
Trifft „Tatsächliche Bedeutungslosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsache unter Beweis gestelltDie Verteidigung will Pauls Mantelfarbe durch die Beobachtungen der Kollegin nachweisen.
- 2erfülltNachweis der Tatsache unterstelltDas Gericht legt die behauptete Mantelfarbe seiner Prüfung als bewiesen zugrunde.
- 3erfülltKein Entscheidungseinfluss nach konkreter BeweislageDie Mantelfarbe betrifft kein Merkmal, auf das der Nachbar seine Identifizierung stützt.
Paul wird vorgeworfen, seinem Nachbarn nachts im Treppenhaus mit dem Tod gedroht zu haben. Der Nachbar sagt, er habe den Täter ausschließlich an einem auffälligen grünen Mantel erkannt, wie ihn Paul häufig trägt. 1Die Verteidigung verlangt, eine Kollegin zu hören, die Paul unmittelbar vor und nach dem Vorfall gesehen hat und bezeugen soll, dass Paul dabei einen blauen Mantel trug. 2Das Gericht prüft den Antrag unter der Annahme, dass Paul vor und nach dem Vorfall einen blauen Mantel trug.
Trifft „Tatsächliche Bedeutungslosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsache unter Beweis gestelltDie Verteidigung will Pauls Mantelfarbe durch die Beobachtungen der Kollegin nachweisen.
- 2erfülltNachweis der Tatsache unterstelltDas Gericht legt die behauptete Mantelfarbe seiner Prüfung als bewiesen zugrunde.
- 3fehltKein Entscheidungseinfluss nach konkreter BeweislageDie abweichende Mantelfarbe kann die Identifizierung erschüttern, weil diese ausschließlich auf dem grünen Mantel beruht.
Typische Fehler
FehlerDie behauptete Tatsache wird als bedeutungslos behandelt, weil das Gericht ihren Nachweis für unwahrscheinlich hält.
RichtigBei der Prüfung ihrer Bedeutung ist die behauptete Tatsache als bewiesen zugrunde zu legen.
FehlerJeder denkbare entscheidungserhebliche Indizschluss soll die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit ausschließen.
RichtigEinen nur möglichen, nicht zwingenden Indizschluss muss das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nicht ziehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema