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Tatsächliche Durchführung

§ 611a BGB · Zivilrecht

Die tatsächliche Durchführung eines Vertrages bezeichnet die Art und Weise, in der die Parteien den Vertrag im Rahmen ihrer gelebten Praxis tatsächlich vollziehen und handhaben. Widersprechen sich vertragliche Vereinbarungen und gelebte Praxis, ist für die Einordnung als Arbeitsverhältnis die Praxis maßgeblich; die Vertragsbezeichnung ist nicht entscheidend. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, muss anhand einer Gesamtschau sämtlicher Umstände beurteilt werden.

Merksatz

Widersprechen sich Vertrag und gelebte Praxis, ist für die Einordnung als Arbeitsverhältnis die Praxis maßgeblich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara schließt mit einem Büroservice einen Vertrag über die Bearbeitung von Kundenanfragen, der sie als selbstständige Auftragnehmerin bezeichnet. Der Büroservice legt täglich ihre Arbeitszeiten und Aufgaben fest. 2Mara arbeitet seit drei Monaten nach diesen Vorgaben in den Räumen des Unternehmens.

Trifft „Tatsächliche Durchführung“ hier zu?

„Tatsächliche Durchführung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf einen Vertrag
    Die Zusammenarbeit beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächlicher Vollzug durch die Parteien
    Die vereinbarte Tätigkeit wird im Alltag unter den Vorgaben des Büroservices ausgeübt.
    erfüllt
BFall B

1Mara schließt mit einem Büroservice einen Vertrag über die Bearbeitung von Kundenanfragen, der sie als selbstständige Auftragnehmerin bezeichnet. Laut Vertrag soll der Büroservice ihre Arbeitszeiten und Aufgaben festlegen. Die Arbeit soll erst im kommenden Monat beginnen; bislang hat Mara weder Kundenanfragen bearbeitet noch Arbeitsanweisungen erhalten.

Trifft „Tatsächliche Durchführung“ hier zu?

„Tatsächliche Durchführung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächlicher Vollzug durch die Parteien

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf einen Vertrag
    Eine vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit besteht bereits.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächlicher Vollzug durch die Parteien
    Die vorgesehene Arbeit wurde noch nicht aufgenommen; ein Arbeitsvertrag kann dennoch bereits bestehen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer einzelnen Vorgabe zur Arbeitszeit wird ohne weitere Prüfung auf ein Arbeitsverhältnis geschlossen.

RichtigDie gelebte Zusammenarbeit muss insgesamt bewertet werden; ein einzelner Umstand ersetzt diese Prüfung nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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