Definitionen
Tätigkeitsverpflichtung
§ 611 BGB · ZivilrechtEine Tätigkeitsverpflichtung ist eine schuldrechtliche Pflicht, bei der der Schuldner einen bestimmten Arbeitseinsatz oder eine bestimmte Tätigkeit als solche schuldet, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird; sie ist charakteristisch für den Dienstvertrag und abzugrenzen von der erfolgsbezogenen Werkleistungspflicht.
Das Ausbleiben eines bestimmten Ergebnisses bedeutet für sich genommen noch keine Verletzung der Leistungspflicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara vereinbart mit Tom, gegen Bezahlung an vier Nachmittagen jeweils zwei Stunden mit ihm Mathematik zu üben. Eine bestimmte Schulnote oder einen anderen Lernerfolg verspricht sie nicht.
Trifft „Tätigkeitsverpflichtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldrechtliche PflichtDie entgeltliche Vereinbarung begründet eine vertragliche Leistungspflicht.
- 2erfülltBestimmter Arbeitseinsatz oder bestimmte TätigkeitInhalt und zeitlicher Umfang der Unterrichtstätigkeit sind festgelegt.
- 3erfülltKein bestimmter Erfolg geschuldetMara übernimmt keine Verpflichtung, ein bestimmtes Lernergebnis herbeizuführen.
Mara vereinbart mit Tom, gegen Bezahlung persönlich die Wände seines Wohnzimmers zu streichen. Vereinbart ist, dass alle Wände anschließend gleichmäßig weiß und ohne sichtbare Flecken sein müssen.
Trifft „Tätigkeitsverpflichtung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldrechtliche PflichtDie entgeltliche Vereinbarung begründet eine vertragliche Leistungspflicht.
- 2erfülltBestimmter Arbeitseinsatz oder bestimmte TätigkeitDas persönliche Streichen der bezeichneten Wände ist als konkrete Arbeit vereinbart.
- 3fehltKein bestimmter Erfolg geschuldetMara schuldet einen festgelegten Zustand der Wände und damit einen bestimmten Arbeitserfolg.
Typische Fehler
FehlerAus dem fehlenden Erfolgsversprechen schließen, dass auch eine unsorgfältige Ausführung keine Pflichtverletzung sein kann.
RichtigAuch ohne Erfolgsversprechen muss die vereinbarte Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeführt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema