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Tatbestandsmodell-Theorie

§ 20 StGB · Strafrecht

Das Tatbestandsmodell ist ein Begründungsansatz zur actio libera in causa: Danach liegt die tatbestandsmäßige Handlung bereits im Herbeiführen des Zustands der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB), sodass der Täter bei Begehung der Tat im Sinne des § 20 StGB schuldfähig ist. Bei der vorsätzlichen actio libera in causa muss sich der Vorsatz beim Herbeiführen des Defekts sowohl auf diesen Zustand als auch auf die Begehung einer bestimmten späteren Tat beziehen (Doppelvorsatz).

Merksatz

Nach diesem Modell liegt die Tathandlung schon im Herbeiführen der eigenen Schuldunfähigkeit.

Wo setzt die Strafbarkeit an?Beide Modelle begründen die Strafbarkeit bei der actio libera in causa. Sie unterscheiden sich im Anknüpfungspunkt.
Tatbestandsmodell
Ausnahmemodell
Anknüpfungspunkt
Herbeiführen der Schuldunfähigkeit
Die im Defektzustand begangene Tat
Verhältnis zu § 20 StGB
Täter ist bei der vorverlagerten Tathandlung schuldfähig
Gewohnheitsrechtliche Ausnahme von § 20 StGB

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leon will seinen Nachbarn Max verprügeln, traut sich aber nüchtern nicht. Deshalb trinkt er 2bei voller Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 1so viel Schnaps, dass er schuldunfähig wird, und 3will Max anschließend in diesem Zustand schlagen. Im Vollrausch geht er wie geplant zu Max und schlägt ihm mehrfach ins Gesicht.

Trifft „Tatbestandsmodell-Theorie“ hier zu?

„Tatbestandsmodell-Theorie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführen der Schuldunfähigkeit als Tathandlung
    Leon versetzt sich durch das Trinken selbst in den Zustand der Schuldunfähigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Schuldfähigkeit beim Herbeiführen des Defekts
    Beim Trinken ist Leon noch voll schuldfähig.
    erfüllt
  3. 3
    Doppelvorsatz bei der vorsätzlichen Variante
    Schon beim Trinken umfasst Leons Vorsatz den Rausch und die spätere Körperverletzung an Max.
    erfüllt
BFall B

Leon feiert mit Freunden seinen Geburtstag und denkt dabei nicht an seinen Nachbarn Max. Er trinkt 2bei voller Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 1so viel Schnaps, dass er schuldunfähig wird. Im Vollrausch trifft er auf dem Heimweg zufällig Max und schlägt ihm aus einem spontanen Entschluss mehrfach ins Gesicht.

Trifft „Tatbestandsmodell-Theorie“ hier zu?

„Tatbestandsmodell-Theorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Doppelvorsatz bei der vorsätzlichen Variante

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführen der Schuldunfähigkeit als Tathandlung
    Leon versetzt sich durch das Trinken selbst in den Zustand der Schuldunfähigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Schuldfähigkeit beim Herbeiführen des Defekts
    Beim Trinken ist Leon noch voll schuldfähig.
    erfüllt
  3. 3
    Doppelvorsatz bei der vorsätzlichen Variante
    Beim Trinken hat Leon noch keinen Vorsatz hinsichtlich einer späteren Tat gegen Max; der Entschluss fällt erst im Rausch.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die vorsätzliche Variante wird allein der Vorsatz hinsichtlich des Sichberauschens für ausreichend gehalten.

RichtigDer Vorsatz muss sich beim Herbeiführen des Defekts zugleich auf eine bestimmte spätere Tat beziehen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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