Definitionen
Tatbestandsmäßigkeit
§ 1 StGB · StrafrechtTatbestandsmäßigkeit liegt vor, wenn das konkrete Verhalten des Täters alle objektiven und subjektiven Merkmale eines gesetzlich normierten Straftatbestands erfüllt, d.h. der verwirklichte Sachverhalt vollständig unter den Tatbestand der einschlägigen Strafnorm subsumiert werden kann.
Schon ein fehlendes Tatbestandsmerkmal schließt die Tatbestandsmäßigkeit aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Vase in Nils' Wohnzimmer gehört allein Nils. Mara weiß das und zerschlägt die Vase mit einem Hammer, weil sie Nils durch die Zerstörung ärgern will.
Trifft „Tatbestandsmäßigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle objektiven Merkmale des Straftatbestands erfülltMara zerstört eine fremde Sache und erfüllt damit die objektiven Merkmale der Sachbeschädigung.
- 2erfülltAlle subjektiven Merkmale desselben Straftatbestands erfülltMara kennt das fremde Eigentum und zerstört die Vase absichtlich, handelt also vorsätzlich.
1Die Vase in Nils' Wohnzimmer gehört allein Nils. Mara stößt die Vase bei einer unachtsamen Armbewegung vom Tisch; sie fällt auf den Boden und zerbricht. Mara hatte die Vase nicht bemerkt und rechnete nicht damit, etwas zu beschädigen.
Trifft „Tatbestandsmäßigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAlle objektiven Merkmale des Straftatbestands erfülltMara verursacht durch ihre Armbewegung die Zerstörung einer fremden Sache.
- 2fehltAlle subjektiven Merkmale desselben Straftatbestands erfülltMara handelt ohne den für eine Sachbeschädigung erforderlichen Vorsatz.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur das äußere Geschehen geprüft und der subjektive Tatbestand übergangen.
RichtigAuch die subjektiven Merkmale des jeweiligen Straftatbestands müssen vollständig erfüllt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema