Definitionen
Tatbestandsseite
Öffentliches RechtDie Tatbestandsseite einer Norm bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlich normierten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Rechtsfolge ausgelöst wird; sie umfasst alle tatbestandlichen Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit die Behörde zum Handeln berechtigt oder verpflichtet ist.
Die Tatbestandsseite bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Behörde handeln darf oder muss.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Bundesgesetz regelt: Wird ein Gewerbe ohne die dafür nötige behördliche Erlaubnis betrieben, darf die zuständige Behörde den weiteren Betrieb verhindern. Lea betrachtet 2den Teil über das Betreiben des Gewerbes ohne die nötige Erlaubnis.
Trifft „Tatbestandsseite“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich geregeltDer betrachtete Inhalt ist Bestandteil einer gesetzlichen Regelung.
- 2erfülltVoraussetzungen für behördliches HandelnDieser Teil beschreibt die Umstände, unter denen die Behörde den weiteren Betrieb verhindern darf.
1Ein Bundesgesetz regelt: Wird ein Gewerbe ohne die dafür nötige behördliche Erlaubnis betrieben, darf die zuständige Behörde den weiteren Betrieb verhindern. Lea betrachtet den Teil darüber, was die Behörde tun darf.
Trifft „Tatbestandsseite“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich geregeltAuch die betrachtete Handlungsmöglichkeit ist gesetzlich geregelt.
- 2fehltVoraussetzungen für behördliches HandelnDer betrachtete Teil beschreibt die Rechtsfolge und nicht deren Voraussetzungen.
Typische Fehler
FehlerDie gesetzlich vorgesehene Maßnahme der Behörde wird als Tatbestandsmerkmal eingeordnet.
RichtigDie Maßnahme gehört zur Rechtsfolgenseite; auf der Tatbestandsseite stehen die Voraussetzungen für diese Maßnahme.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema