Definitionen
Surrogat
§ 285 BGB · ZivilrechtEin Surrogat ist dasjenige, was der Schuldner oder Berechtigte als Ersatz für einen Gegenstand oder ein Recht erlangt (Rechts- oder Sachsurrogat). § 285 BGB setzt voraus, dass die Leistungspflicht nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB ausgeschlossen ist und der Schuldner einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt hat; dieser muss den ursprünglich geschuldeten Gegenstand ersetzen und auf demselben Umstand beruhen, der zum Ausschluss der Leistungspflicht führt. Ob und wie es an die Stelle des bisherigen Gegenstands oder Rechts tritt, bestimmt die jeweilige gesetzliche Regelung; § 285 BGB begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Übertragung des Ersatzes oder Ersatzanspruchs, keinen automatischen Übergang bestehender Rechte und Pflichten.
Der Ersatz muss den geschuldeten Gegenstand betreffen, nicht bloß aus demselben Ereignis stammen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara verkauft Ben ihren gebrauchten Schreibtisch, der bis zur Abholung am nächsten Tag bei ihr bleibt. Vor der Abholung zerstört ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand den Tisch vollständig. Maras Versicherung zahlt ihr den Wert des Tisches als Ersatz für den Brandschaden. Ben verlangt von Mara diese Versicherungszahlung.
Trifft „Surrogat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistungsbefreiung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGBDie Übergabe des einzeln verkauften Tisches ist durch seine vollständige Zerstörung unmöglich geworden.
- 2erfülltErlangung eines Ersatzes oder ErsatzanspruchsMara hat die Versicherungsleistung als Ersatz erhalten.
- 3erfülltErsatz für den geschuldeten GegenstandDie Zahlung ersetzt genau den an Ben verkauften Tisch.
- 4erfülltGemeinsame Ursache von Leistungsbefreiung und ErsatzDer Brand verursacht sowohl die Unmöglichkeit der Übergabe als auch die Versicherungsleistung.
Mara verkauft Ben ihren gebrauchten Schreibtisch, der bis zur Abholung am nächsten Tag bei ihr bleibt. Vor der Abholung zerstört ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand den Tisch und Maras Sessel vollständig. Nur der Sessel ist versichert; Maras Versicherung zahlt ihr ausschließlich den Wert des Sessels als Ersatz für den Brandschaden. Ben verlangt von Mara diese Versicherungszahlung.
Trifft „Surrogat“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistungsbefreiung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGBDie Übergabe des einzeln verkauften Tisches ist durch seine vollständige Zerstörung unmöglich geworden.
- 2erfülltErlangung eines Ersatzes oder ErsatzanspruchsMara hat eine Versicherungsleistung als Ersatz erhalten.
- 3fehltErsatz für den geschuldeten GegenstandDie Zahlung ersetzt den Sessel und nicht den an Ben verkauften Tisch.
- 4erfülltGemeinsame Ursache von Leistungsbefreiung und ErsatzDerselbe Brand verhindert die Übergabe des Tisches und löst die Versicherungsleistung für den Sessel aus.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der Gläubiger werde mit der Ersatzerlangung automatisch Eigentümer des Ersatzgegenstands oder Inhaber des Ersatzanspruchs.
Richtig§ 285 BGB begründet einen Anspruch gegen den Schuldner auf Übertragung; die Rechtsübertragung muss gesondert erfolgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata