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Subsidiaritätsprinzip

Zivilrecht

Das Subsidiaritätsprinzip bezeichnet im Bereicherungsrecht den grundsätzlichen Vorrang der Leistungskondiktion vor der Nichtleistungskondiktion. Hat der Empfänger einen Vermögensvorteil durch die Leistung eines anderen erhalten, ist eine Nichtleistungskondiktion eines Dritten grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn der Leistung der rechtliche Grund fehlt.

Merksatz

Auch eine rechtsgrundlose Leistung eröffnet Dritten grundsätzlich keinen unmittelbaren Bereicherungszugriff auf ihren Empfänger.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna beauftragt ihre Bank, 500 Euro an Ben zu überweisen, weil sie irrtümlich meint, ihm diesen Betrag zu schulden. Die Bank führt den Auftrag aus, und 1der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben. 3Annas Bank verlangt das Geld unmittelbar von Ben zurück.

Trifft „Subsidiaritätsprinzip“ hier zu?

„Subsidiaritätsprinzip“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil beim Empfänger
    Ben erhält durch die Gutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Erwerb durch Leistung eines anderen
    Die auftragsgemäße Überweisung ist eine Leistung Annas an Ben zur Erfüllung der vermeintlichen Schuld.
    erfüllt
  3. 3
    Nichtleistungskondiktion eines Dritten
    Die Bank steht außerhalb der Leistungsbeziehung zwischen Anna und Ben und will unmittelbar auf Ben zugreifen.
    erfüllt
BFall B

Annas Bank überweist Ben aufgrund eines internen Fehlers 500 Euro, obwohl Anna keine Überweisung beauftragt hat. Anna kennt Ben nicht und hat von dem Vorgang nichts gewusst. 1Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben. 3Annas Bank verlangt das Geld unmittelbar von Ben zurück.

Trifft „Subsidiaritätsprinzip“ hier zu?

„Subsidiaritätsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erwerb durch Leistung eines anderen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil beim Empfänger
    Ben erhält durch die Gutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Erwerb durch Leistung eines anderen
    Mangels eines Anna zurechenbaren Überweisungsauftrags liegt keine Leistung Annas an Ben vor.
    fehlt
  3. 3
    Nichtleistungskondiktion eines Dritten
    Die Bank fordert den Betrag unmittelbar von Ben außerhalb einer Leistungsbeziehung zurück.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerFehlt der Rechtsgrund zwischen Leistendem und Empfänger, wird einem Dritten ohne Weiteres ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger eingeräumt.

RichtigAuch eine rechtsgrundlose Leistung eines anderen schließt die Nichtleistungskondiktion des Dritten grundsätzlich aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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