Definitionen
Substanzverletzung
§ 223 StGB · StrafrechtEine Substanzverletzung liegt vor, wenn die körperliche Unversehrtheit einer Person beeinträchtigt wird, indem die körperliche Integrität in ihrer Substanz, also in Gewebe, Organen oder sonstigen Körperbestandteilen, nachteilig verändert wird.
Eine Substanzverletzung kann auch ohne Schmerzen vorliegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Jonas schneidet Mira gegen ihren Willen einen großen Büschel ihres langen Kopfhaars dicht an der Kopfhaut ab. Mira spürt dabei keinen Schmerz.
Trifft „Substanzverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperbestandteile einer PersonDas Kopfhaar gehört zu Miras Körperbestandteilen.
- 2erfülltNachteilige Veränderung der KörpersubstanzDas Abschneiden entzieht dem Körper einen Teil seiner Substanz.
1Jonas drückt Miras Oberarm mehrere Sekunden fest zusammen. Mira empfindet dabei starke Schmerzen. Haut, Muskeln und übriges Gewebe bleiben unbeschädigt.
Trifft „Substanzverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperbestandteile einer PersonDer Druck betrifft die Körperbestandteile von Miras Oberarm.
- 2fehltNachteilige Veränderung der KörpersubstanzDer Schmerz geht hier nicht mit einer Schädigung der Körpersubstanz einher.
Typische Fehler
FehlerAus dem Auftreten von Schmerzen wird ohne Weiteres auf eine Substanzverletzung geschlossen.
RichtigSchmerz allein genügt nicht; erforderlich ist eine nachteilige Veränderung der Körpersubstanz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema