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Subvention (Öffentliches Recht)

Öffentliches Recht

Eine Subvention ist eine staatliche Zuwendung an einen Privaten ohne marktmäßige Gegenleistung, die zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks gewährt wird und in Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder sonstigen Vermögensvorteilen erfolgen kann.

Merksatz

Bei Subventionen fördert der Staat einen öffentlichen Zweck, statt dafür eine marktmäßige Gegenleistung zu erhalten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Stadt zahlt einer privaten Theaterbetreiberin 20.000 Euro für eine neue Bühnenbeleuchtung. 3Damit will die Stadt das örtliche Kulturangebot fördern. 2Die Betreiberin muss der Stadt dafür keine Waren liefern und keine Dienstleistungen erbringen.

Trifft „Subvention (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Subvention (Öffentliches Recht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Leistung an einen Privaten
    Die Stadt erbringt eine Geldleistung an eine Privatperson.
    erfüllt
  2. 2
    Keine marktmäßige Gegenleistung
    Die Zahlung vergütet keine Leistung an die Stadt.
    erfüllt
  3. 3
    Förderung eines öffentlichen Zwecks
    Die Förderung des örtlichen Kulturangebots liegt im öffentlichen Interesse.
    erfüllt
BFall B

1Eine Stadt zahlt einer privaten Theaterbetreiberin 20.000 Euro als marktüblichen Preis für eine Aufführung beim städtischen Kulturfest. 3Damit will die Stadt den Einwohnern den Zugang zu Kultur ermöglichen.

Trifft „Subvention (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Subvention (Öffentliches Recht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine marktmäßige Gegenleistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Leistung an einen Privaten
    Die Stadt erbringt eine Geldleistung an eine Privatperson.
    erfüllt
  2. 2
    Keine marktmäßige Gegenleistung
    Die Zahlung vergütet eine Aufführung zum marktüblichen Preis.
    fehlt
  3. 3
    Förderung eines öffentlichen Zwecks
    Der Zugang der Bevölkerung zu Kultur ist ein öffentlicher Zweck.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSubventionen werden mit bloßen Geldzuschüssen gleichgesetzt.

RichtigAuch Sachleistungen und andere Vermögensvorteile können Subventionen sein.

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