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Surrogationsmethode

§ 281 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Surrogationsmethode ist eine Berechnungsmethode für den Schadensersatz statt der Leistung bei gegenseitigen Verträgen. Der Gläubiger hält an seiner eigenen Leistung fest und verlangt als Schadensersatz den vollen Geldwert der ausbleibenden Gegenleistung.

Merksatz

Der eigene Leistungswert wird nicht abgezogen, weil der Gläubiger an seiner Leistung festhält.

Was unterscheidet die beiden Methoden?Verglichen wird die Abrechnung bei noch nicht erbrachter eigener Leistung. Links bleibt der Austausch bestehen, rechts wird nur der Wertunterschied ersetzt.
Surrogationsmethode
Differenzmethode
Eigene Leistung
Wird weiterhin erbracht.
Wird nicht mehr erbracht.
Schadensberechnung
Voller Geldwert der ausbleibenden Gegenleistung.
Wert der Gegenleistung abzüglich des eigenen Leistungswerts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben vereinbaren, Annas Fahrrad im Wert von 400 Euro gegen Bens Kamera im Wert von 600 Euro zu tauschen. Ben behält die Kamera und lässt sowohl den vereinbarten Übergabetermin als auch Annas schriftlich gesetzte zusätzliche Frist von zwei Wochen verstreichen. Anna übergibt Ben ihr Fahrrad wie vereinbart. Sie verlangt von Ben 600 Euro als Ersatz für die nicht übergebene Kamera.

Trifft „Surrogationsmethode“ hier zu?

„Surrogationsmethode“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Der Tausch verpflichtet beide Seiten zur Übertragung ihres jeweiligen Gegenstands.
    erfüllt
  2. 2
    Berechnung von Schadensersatz statt der Leistung
    Anna verlangt nach erfolglosem Fristablauf Geld anstelle der Kamera.
    erfüllt
  3. 3
    Aufrechterhaltung des Leistungsaustauschs
    Anna erbringt ihre eigene Leistung und fordert den vollen Geldwert der Gegenleistung.
    erfüllt
BFall BAbgrenzung zu Differenzmethode

1Anna und Ben vereinbaren, Annas Fahrrad im Wert von 400 Euro gegen Bens Kamera im Wert von 600 Euro zu tauschen. Ben behält die Kamera und lässt sowohl den vereinbarten Übergabetermin als auch Annas schriftlich gesetzte zusätzliche Frist von zwei Wochen verstreichen. Anna teilt Ben mit, dass sie wegen der ausgebliebenen Übergabe den Tausch nicht mehr durchführen und ihr Fahrrad behalten werde. 2Sie verlangt von Ben 200 Euro als Ersatz für den Wertunterschied zwischen Kamera und Fahrrad.

Trifft „Surrogationsmethode“ hier zu?

„Surrogationsmethode“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufrechterhaltung des Leistungsaustauschs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Der Tausch verpflichtet beide Seiten zur Übertragung ihres jeweiligen Gegenstands.
    erfüllt
  2. 2
    Berechnung von Schadensersatz statt der Leistung
    Anna verlangt Ersatz für den ausgebliebenen Tauschgewinn und berücksichtigt dabei den Wert ihres behaltenen Fahrrads.
    erfüllt
  3. 3
    Aufrechterhaltung des Leistungsaustauschs
    Anna behält ihre eigene Leistung und verlangt nur die Wertdifferenz.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Surrogationsmethode wird mit der Anrechnung eines erlangten Ersatzes nach § 285 Abs. 2 BGB gleichgesetzt.

RichtigDie Surrogationsmethode betrifft den Schadensersatz statt der Leistung bei aufrechterhaltenem Leistungsaustausch.

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