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Suspensiveffekt

§ 80 Abs. 1 VwGO · Öffentliches Recht

Der Suspensiveffekt bezeichnet die grundsätzlich kraft Gesetzes eintretende aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage, durch die die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt wird. Gesetzliche Ausnahmen und die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 VwGO schließen den automatischen Eintritt aus. Die Dauer der aufschiebenden Wirkung richtet sich nach § 80b VwGO.

Merksatz

Der Rechtsbehelf verschafft grundsätzlich Zeit, bevor die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt vollziehen darf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach wiederholten Betrugsfällen 1verbietet die Stadt Mainz einer Ladeninhaberin mit schriftlichem Bescheid, ihr Gewerbe weiterzuführen. 2Zwei Tage nach Erhalt legt die Inhaberin Widerspruch gegen den Bescheid ein. 3Die Stadt hat keine sofortige Umsetzung angeordnet.

Trifft „Suspensiveffekt“ hier zu?

„Suspensiveffekt“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angefochtener Verwaltungsakt
    Das behördliche Verbot regelt verbindlich einen Einzelfall gegenüber der Ladeninhaberin.
    erfüllt
  2. 2
    Einlegung von Widerspruch oder Anfechtungsklage
    Die Inhaberin hat den vorgesehenen Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Ausschluss des automatischen Eintritts
    Für diese Gewerbeuntersagung greift kein gesetzlicher Ausschluss, und eine behördliche Vollziehungsanordnung fehlt.
    erfüllt
BFall B

Nach wiederholten Betrugsfällen 1verbietet die Stadt Mainz einer Ladeninhaberin mit schriftlichem Bescheid, ihr Gewerbe weiterzuführen. 2Zwei Tage nach Erhalt legt die Inhaberin Widerspruch gegen den Bescheid ein. Im Bescheid ordnet die Stadt zusätzlich die sofortige Umsetzung an und begründet dies ausführlich mit drohenden weiteren Betrugsschäden für Kunden.

Trifft „Suspensiveffekt“ hier zu?

„Suspensiveffekt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Ausschluss des automatischen Eintritts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angefochtener Verwaltungsakt
    Das behördliche Verbot regelt verbindlich einen Einzelfall gegenüber der Ladeninhaberin.
    erfüllt
  2. 2
    Einlegung von Widerspruch oder Anfechtungsklage
    Die Inhaberin hat den vorgesehenen Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Ausschluss des automatischen Eintritts
    Die gesonderte Anordnung der sofortigen Vollziehung verhindert den automatischen Eintritt der aufschiebenden Wirkung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Widerspruch wird auch bei einem Abgabenbescheid stets als Hindernis für die Vollziehung behandelt.

RichtigBei einem Abgabenbescheid schiebt der Widerspruch die Vollziehung nicht automatisch auf.

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