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Selbstbehalt

§ 11 ProdHaftG · Zivilrecht

Der Selbstbehalt gemäß § 11 ProdHaftG ist ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil des Geschädigten an seinem Sachschaden, durch den dieser bei Sachschäden infolge eines Produktfehlers einen Betrag von 500 Euro selbst zu tragen hat und Ersatz nur für den diesen Betrag übersteigenden Schaden verlangen kann.

Merksatz

Auch bei höheren Sachschäden muss der Geschädigte nach dem Produkthaftungsgesetz 500 Euro selbst tragen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Hersteller M verkauft Lena eine neue Kaffeemaschine, deren Ventil wegen eines Fertigungsfehlers heißes Wasser nach außen spritzt. Das Wasser beschädigt ihren ausschließlich privat genutzten Esstisch; dessen Reparatur kostet 1.200 Euro. Lena fordert von M Ersatz für diesen Schaden.

Trifft „Selbstbehalt“ hier zu?

„Selbstbehalt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz
    M muss nach dem Produkthaftungsgesetz für den Schaden am privat genutzten Tisch einstehen.
    erfüllt
  2. 2
    Sachschaden infolge eines Produktfehlers
    Der durch das fehlerhafte Ventil verursachte Tischschaden wird um 500 Euro gekürzt, sodass 700 Euro ersatzfähig sind.
    erfüllt
BFall B

1Hersteller M verkauft Lena eine neue Kaffeemaschine, deren Ventil wegen eines Fertigungsfehlers heißes Wasser nach außen spritzt. Das Wasser verbrüht Lenas Arm, beschädigt aber keine Gegenstände. Lena bezahlt dafür eine medizinisch notwendige Behandlung für 1.200 Euro selbst. Sie fordert von M Ersatz dieser Kosten.

Trifft „Selbstbehalt“ hier zu?

„Selbstbehalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sachschaden infolge eines Produktfehlers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz
    M muss nach dem Produkthaftungsgesetz auch für die durch den Produktfehler verursachte Körperverletzung einstehen.
    erfüllt
  2. 2
    Sachschaden infolge eines Produktfehlers
    Es liegt ausschließlich ein Personenschaden vor, sodass von den Behandlungskosten keine 500 Euro abgezogen werden.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerSobald der Sachschaden 500 Euro übersteigt, wird der gesamte Schaden ersetzt.

RichtigDer Eigenanteil wird auch bei höheren Sachschäden abgezogen; bei 1.200 Euro Schaden sind nach dem Produkthaftungsgesetz nur 700 Euro ersatzfähig.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Eigenanteil wird auch von Behandlungskosten wegen einer Körperverletzung abgezogen.

RichtigDer Abzug betrifft Sachschäden, nicht Schäden durch Körperverletzungen.

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