Definitionen
Sekundäre Niederlassung
Art. 49 AEUV · Öffentliches RechtEine sekundäre Niederlassung ist jede zusätzliche dauerhafte Präsenz eines Unternehmens oder Selbstständigen in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Hauptniederlassung, insbesondere in Form einer Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Aufnahmemitgliedstaats ermöglicht. Bei Gesellschaften reicht insoweit ein satzungsmäßiger Sitz in einem anderen Mitgliedstaat aus; der Schwerpunkt der Tätigkeit kann im Aufnahmemitgliedstaat liegen.
Eine zusätzliche Niederlassung kann auch den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens bilden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Möbelfirma hat ihre Zentrale und ihre Fabrik in Turin. Zusätzlich mietet sie auf unbestimmte Zeit ein Ladenlokal in Berlin. Dort verkaufen ihre Beschäftigten ganzjährig Möbel an Kunden.
Trifft „Sekundäre Niederlassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusätzliche dauerhafte PräsenzDas Ladenlokal bildet einen weiteren, auf Dauer angelegten Standort.
- 2erfülltUnternehmen oder SelbstständigerDie Möbelfirma ist ein Unternehmen.
- 3erfülltMitgliedstaatenübergreifender BezugDie Hauptniederlassung liegt in Italien, der zusätzliche Standort in Deutschland.
- 4erfülltStabile und kontinuierliche wirtschaftliche TeilnahmeDer laufende Verkauf ermöglicht eine beständige Teilnahme am örtlichen Wirtschaftsleben.
2Eine Möbelfirma hat ihre Zentrale und ihre Fabrik in Turin. 1Zusätzlich mietet sie auf unbestimmte Zeit ein Ladenlokal in Mailand. 4Dort verkaufen ihre Beschäftigten ganzjährig Möbel an Kunden.
Trifft „Sekundäre Niederlassung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZusätzliche dauerhafte PräsenzDas Ladenlokal bildet einen weiteren, auf Dauer angelegten Standort.
- 2erfülltUnternehmen oder SelbstständigerDie Möbelfirma ist ein Unternehmen.
- 3fehltMitgliedstaatenübergreifender BezugBeide Standorte liegen in Italien; der mitgliedstaatenübergreifende Bezug fehlt.
- 4erfülltStabile und kontinuierliche wirtschaftliche TeilnahmeDer laufende Verkauf ermöglicht eine beständige Teilnahme am örtlichen Wirtschaftsleben.
Typische Fehler
FehlerRechtlich selbstständige Tochtergesellschaften werden von der sekundären Niederlassung ausgeschlossen.
RichtigAuch eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft kann eine sekundäre Niederlassung sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema