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Sekundäre Niederlassung

Art. 49 AEUV · Öffentliches Recht

Eine sekundäre Niederlassung ist jede zusätzliche dauerhafte Präsenz eines Unternehmens oder Selbstständigen in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Hauptniederlassung, insbesondere in Form einer Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Aufnahmemitgliedstaats ermöglicht. Bei Gesellschaften reicht insoweit ein satzungsmäßiger Sitz in einem anderen Mitgliedstaat aus; der Schwerpunkt der Tätigkeit kann im Aufnahmemitgliedstaat liegen.

Merksatz

Eine zusätzliche Niederlassung kann auch den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens bilden.

Primäre oder sekundäre Niederlassung?Die Unterscheidung betrifft die zusätzliche Präsenz gegenüber der Hauptniederlassung, nicht allein den wirtschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt.
Sekundäre Niederlassung
Primäre Niederlassung
Stellung im Unternehmen
Zusätzliche dauerhafte Präsenz.
Hauptniederlassung.
Typische Erscheinung
Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft.
Erstmalige Begründung oder Verlegung der Hauptniederlassung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Möbelfirma hat ihre Zentrale und ihre Fabrik in Turin. Zusätzlich mietet sie auf unbestimmte Zeit ein Ladenlokal in Berlin. Dort verkaufen ihre Beschäftigten ganzjährig Möbel an Kunden.

Trifft „Sekundäre Niederlassung“ hier zu?

„Sekundäre Niederlassung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusätzliche dauerhafte Präsenz
    Das Ladenlokal bildet einen weiteren, auf Dauer angelegten Standort.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmen oder Selbstständiger
    Die Möbelfirma ist ein Unternehmen.
    erfüllt
  3. 3
    Mitgliedstaatenübergreifender Bezug
    Die Hauptniederlassung liegt in Italien, der zusätzliche Standort in Deutschland.
    erfüllt
  4. 4
    Stabile und kontinuierliche wirtschaftliche Teilnahme
    Der laufende Verkauf ermöglicht eine beständige Teilnahme am örtlichen Wirtschaftsleben.
    erfüllt
BFall B

2Eine Möbelfirma hat ihre Zentrale und ihre Fabrik in Turin. 1Zusätzlich mietet sie auf unbestimmte Zeit ein Ladenlokal in Mailand. 4Dort verkaufen ihre Beschäftigten ganzjährig Möbel an Kunden.

Trifft „Sekundäre Niederlassung“ hier zu?

„Sekundäre Niederlassung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mitgliedstaatenübergreifender Bezug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zusätzliche dauerhafte Präsenz
    Das Ladenlokal bildet einen weiteren, auf Dauer angelegten Standort.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmen oder Selbstständiger
    Die Möbelfirma ist ein Unternehmen.
    erfüllt
  3. 3
    Mitgliedstaatenübergreifender Bezug
    Beide Standorte liegen in Italien; der mitgliedstaatenübergreifende Bezug fehlt.
    fehlt
  4. 4
    Stabile und kontinuierliche wirtschaftliche Teilnahme
    Der laufende Verkauf ermöglicht eine beständige Teilnahme am örtlichen Wirtschaftsleben.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerRechtlich selbstständige Tochtergesellschaften werden von der sekundären Niederlassung ausgeschlossen.

RichtigAuch eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft kann eine sekundäre Niederlassung sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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