Definitionen
Schwere Körperverletzung
§ 226 StGB · StrafrechtEine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn durch eine vorsätzliche Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) eine der in § 226 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB abschließend aufgezählten schweren Folgen eingetreten ist, insbesondere der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder beiden Augen, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit, der Verlust oder die dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Glieds des Körpers, eine dauernde erhebliche Entstellung oder der Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, und diese Folge dem Täter zumindest fahrlässig zuzurechnen ist (Abs. 1); handelt der Täter absichtlich oder wissentlich hinsichtlich des Eintritts der schweren Folge, erhöht sich der Strafrahmen nach Abs. 2.
Der Vorsatz muss sich auf die Körperverletzung, nicht zwingend auf die schwere Folge beziehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton schlägt Ben gezielt mit der Faust ins rechte Auge, um ihm Schmerzen zuzufügen. Er hält es für möglich, Ben dabei schwer am Auge zu verletzen, vertraut aber fest darauf, dass Ben danach weiter sehen kann. Durch den Schlag wird Bens rechtes Auge so verletzt, dass Ben damit dauerhaft nichts mehr sehen kann.
Trifft „Schwere Körperverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliche KörperverletzungAnton will Ben durch den Schlag körperlich misshandeln.
- 2erfülltEintritt einer gesetzlich aufgezählten schweren FolgeBereits der vollständige Verlust des Sehvermögens auf einem Auge gehört zum gesetzlichen Katalog.
- 3erfülltMindestens fahrlässige Zurechnung der schweren FolgeDer vorhersehbare Sehverlust verwirklicht gerade die Gefahr des gezielten Faustschlags ins Auge.
3Autofahrer Ben schaut während der Fahrt mehrere Sekunden auf sein Handy und übersieht deshalb eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen. Er geht fest davon aus, niemanden zu verletzen. Er fährt die Frau an; 2ihr linkes Bein wird beim Zusammenstoß zerquetscht und muss oberhalb des Knies amputiert werden.
Trifft „Schwere Körperverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVorsätzliche KörperverletzungBen will niemanden verletzen und nimmt eine Verletzung auch nicht billigend in Kauf.
- 2erfülltEintritt einer gesetzlich aufgezählten schweren FolgeMit dem Bein verliert die Frau ein wichtiges Körperglied.
- 3erfülltMindestens fahrlässige Zurechnung der schweren FolgeDer Verlust des Beins ist eine vorhersehbare und vermeidbare Folge der unaufmerksamen Fahrt.
Typische Fehler
FehlerJede besonders schmerzhafte oder gravierende Verletzung wird als schwere Körperverletzung eingeordnet.
RichtigErforderlich ist eine im gesetzlichen Katalog genannte schwere Folge; starke Schmerzen allein reichen nicht.
FehlerSchon bei bedingtem Vorsatz hinsichtlich der schweren Folge wird der erhöhte Strafrahmen des Absatzes 2 angewendet.
RichtigAbsatz 2 verlangt Absicht oder sicheres Wissen hinsichtlich der schweren Folge; bedingter Vorsatz allein genügt dafür nicht.
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