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Schwere Körperverletzung

§ 226 StGB · Strafrecht

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn durch eine vorsätzliche Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) eine der in § 226 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB abschließend aufgezählten schweren Folgen eingetreten ist, insbesondere der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder beiden Augen, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit, der Verlust oder die dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Glieds des Körpers, eine dauernde erhebliche Entstellung oder der Verfall in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, und diese Folge dem Täter zumindest fahrlässig zuzurechnen ist (Abs. 1); handelt der Täter absichtlich oder wissentlich hinsichtlich des Eintritts der schweren Folge, erhöht sich der Strafrahmen nach Abs. 2.

Merksatz

Der Vorsatz muss sich auf die Körperverletzung, nicht zwingend auf die schwere Folge beziehen.

Schwere oder gefährliche Körperverletzung?Links ist die gesetzlich bestimmte Verletzungsfolge entscheidend, rechts die besondere Art der Tatausführung.
Schwere Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Anknüpfung
Eintritt einer gesetzlich genannten schweren Folge.
Besondere Art der Tatausführung.
Verschulden
Für die schwere Folge genügt in Absatz 1 Fahrlässigkeit.
Der Vorsatz muss auch die Umstände der gefährlichen Begehungsweise erfassen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton schlägt Ben gezielt mit der Faust ins rechte Auge, um ihm Schmerzen zuzufügen. Er hält es für möglich, Ben dabei schwer am Auge zu verletzen, vertraut aber fest darauf, dass Ben danach weiter sehen kann. Durch den Schlag wird Bens rechtes Auge so verletzt, dass Ben damit dauerhaft nichts mehr sehen kann.

Trifft „Schwere Körperverletzung“ hier zu?

„Schwere Körperverletzung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche Körperverletzung
    Anton will Ben durch den Schlag körperlich misshandeln.
    erfüllt
  2. 2
    Eintritt einer gesetzlich aufgezählten schweren Folge
    Bereits der vollständige Verlust des Sehvermögens auf einem Auge gehört zum gesetzlichen Katalog.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens fahrlässige Zurechnung der schweren Folge
    Der vorhersehbare Sehverlust verwirklicht gerade die Gefahr des gezielten Faustschlags ins Auge.
    erfüllt
BFall B

3Autofahrer Ben schaut während der Fahrt mehrere Sekunden auf sein Handy und übersieht deshalb eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen. Er geht fest davon aus, niemanden zu verletzen. Er fährt die Frau an; 2ihr linkes Bein wird beim Zusammenstoß zerquetscht und muss oberhalb des Knies amputiert werden.

Trifft „Schwere Körperverletzung“ hier zu?

„Schwere Körperverletzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorsätzliche Körperverletzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliche Körperverletzung
    Ben will niemanden verletzen und nimmt eine Verletzung auch nicht billigend in Kauf.
    fehlt
  2. 2
    Eintritt einer gesetzlich aufgezählten schweren Folge
    Mit dem Bein verliert die Frau ein wichtiges Körperglied.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens fahrlässige Zurechnung der schweren Folge
    Der Verlust des Beins ist eine vorhersehbare und vermeidbare Folge der unaufmerksamen Fahrt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede besonders schmerzhafte oder gravierende Verletzung wird als schwere Körperverletzung eingeordnet.

RichtigErforderlich ist eine im gesetzlichen Katalog genannte schwere Folge; starke Schmerzen allein reichen nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon bei bedingtem Vorsatz hinsichtlich der schweren Folge wird der erhöhte Strafrahmen des Absatzes 2 angewendet.

RichtigAbsatz 2 verlangt Absicht oder sicheres Wissen hinsichtlich der schweren Folge; bedingter Vorsatz allein genügt dafür nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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