Definitionen
Rücktritt vom Versuch
§ 24 StGB · StrafrechtDer Rücktritt vom Versuch ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, der bei einem nicht fehlgeschlagenen Versuch durch freiwilliges Rücktrittsverhalten die Strafbarkeit wegen der versuchten Tat entfallen lässt. Beim Alleintäter genügt beim unbeendeten Versuch die endgültige Aufgabe der weiteren Tatausführung, während beim beendeten Versuch die Vollendung verhindert werden muss; bleibt sie ohne sein Zutun aus, genügt sein ernsthaftes Bemühen um ihre Verhinderung. Bei mehreren Tatbeteiligten ist grundsätzlich eine erfolgreiche Verhinderung der Vollendung nötig; ernsthaftes Bemühen reicht aus, wenn die Tat unabhängig vom Eingreifen des Zurücktretenden unvollendet bleibt oder unabhängig von dessen früherem Tatbeitrag vollendet wird.
Welche Rücktrittsleistung nötig ist, hängt vom Versuchsstadium und von der Beteiligung weiterer Personen ab.
- 1Fehlschlag ausschließenEin fehlgeschlagener Versuch schließt den Rücktritt aus.
- 2Anforderungen bestimmenBeim Alleintäter das Versuchsstadium bestimmen; bei mehreren Tatbeteiligten gelten besondere Anforderungen.
- 3Rücktrittsleistung prüfenNun prüfen, ob die erforderliche Aufgabe, Verhinderung oder ein ausreichendes ernsthaftes Bemühen vorliegt.
- 4Freiwilligkeit prüfenDas Rücktrittsverhalten muss auf einer selbstbestimmten Entscheidung beruhen.
- 1Fehlschlag ausschließen Ein fehlgeschlagener Versuch schließt den Rücktritt aus.
- 2Anforderungen bestimmen Beim Alleintäter das Versuchsstadium bestimmen; bei mehreren Tatbeteiligten gelten besondere Anforderungen.
- 3Rücktrittsleistung prüfen Nun prüfen, ob die erforderliche Aufgabe, Verhinderung oder ein ausreichendes ernsthaftes Bemühen vorliegt.
- 4Freiwilligkeit prüfen Das Rücktrittsverhalten muss auf einer selbstbestimmten Entscheidung beruhen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
A mischt eine tödliche Menge Gift in Bs Getränk, um B zu töten, und B trinkt es aus. A glaubt, dass das Gift B ohne Hilfe töten wird und eine rechtzeitige Behandlung B noch retten kann. A bereut sein Handeln, ruft deshalb den Rettungsdienst und nennt das verwendete Gift. Nur durch die daraufhin rechtzeitig begonnene Behandlung überlebt B.
Trifft „Rücktritt vom Versuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVersuchte TatA hat mit Tötungsvorsatz unmittelbar zur Tötung angesetzt, ohne dass B stirbt.
- 2erfülltKein fehlgeschlagener VersuchNach As Vorstellung kann der beabsichtigte Tod weiterhin eintreten.
- 3erfülltErforderliche RücktrittsleistungA verhindert beim beendeten Versuch durch die veranlasste Behandlung Bs Tod.
- 4erfülltFreiwilligkeitA entscheidet sich aus Reue und damit aus einem selbstbestimmten Motiv für die Rettung.
1A mischt eine tödliche Menge Gift in Bs Getränk, um B zu töten, und B trinkt es aus. 2A glaubt, dass das Gift B ohne Hilfe töten wird und eine rechtzeitige Behandlung B noch retten kann. 3Bs Bruder hält A eine geladene Pistole an den Kopf und droht, ihn sofort zu erschießen, falls er nicht den Rettungsdienst ruft und das Gift nennt; A folgt allein aus Angst um sein Leben. Nur durch die daraufhin rechtzeitig begonnene Behandlung überlebt B.
Trifft „Rücktritt vom Versuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVersuchte TatA hat mit Tötungsvorsatz unmittelbar zur Tötung angesetzt, ohne dass B stirbt.
- 2erfülltKein fehlgeschlagener VersuchA hält den Tod weiterhin für möglich; die spätere Drohung ändert daran nichts.
- 3erfülltErforderliche RücktrittsleistungAs Angaben und Notruf führen zur rettenden Behandlung und verhindern Bs Tod.
- 4fehltFreiwilligkeitA handelt allein unter dem Zwang der unmittelbaren Todesdrohung und damit nicht selbstbestimmt.
Typische Fehler
FehlerEin Rücktritt wird geprüft und bejaht, obwohl der Versuch aus Tätersicht bereits fehlgeschlagen ist.
RichtigEin fehlgeschlagener Versuch schließt den Rücktritt aus.
FehlerAuch beim beendeten Versuch wird das bloße Unterlassen weiterer Ausführungshandlungen für ausreichend gehalten.
RichtigDer Alleintäter muss die Vollendung verhindern oder, wenn sie ohne sein Zutun ausbleibt, ernsthaft ihre Verhinderung versuchen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata