Definitionen
Rückwirkung der Aufrechnung
§ 389 BGB · ZivilrechtDie Aufrechnung bewirkt, dass die sich gegenüberstehenden Forderungen, soweit sie sich decken, nicht erst mit der Aufrechnungserklärung, sondern rückwirkend zu dem Zeitpunkt erlöschen, in dem sie sich erstmals aufrechenbar gegenübergestanden haben (sog. Aufrechnungslage).
Die spätere Erklärung verlegt das Erlöschen auf den Zeitpunkt der ersten Aufrechnungslage zurück.
- 3. Juni 2024Erste AufrechnungslageBeide Rückzahlungen werden fällig; die Forderungen sind erstmals gegeneinander aufrechenbar.
- 10. Juni 2024AufrechnungserklärungBeide Forderungen gelten in Höhe von 300 Euro seit dem 3. Juni als erloschen; Annas Restforderung von 200 Euro bleibt.
- Erste Aufrechnungslage Beide Rückzahlungen werden fällig; die Forderungen sind erstmals gegeneinander aufrechenbar.
- Aufrechnungserklärung Beide Forderungen gelten in Höhe von 300 Euro seit dem 3. Juni als erloschen; Annas Restforderung von 200 Euro bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna hat Ben 500 Euro und Ben hat Anna 300 Euro geliehen, jeweils ohne Zinsen; 3beide Beträge sind am 3. Juni 2024 zurückzuzahlen. Keiner zahlt. 1Am 10. Juni 2024 erhält Ben Annas Nachricht: „Die 300 Euro, die ich dir schulde, verrechne ich mit den 500 Euro, die du mir schuldest.“
Trifft „Rückwirkung der Aufrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufrechnungserklärungAnna erklärt gegenüber Ben eindeutig, dass sie die gegenseitigen Forderungen verrechnet.
- 2erfülltBetragsmäßige Deckung der ForderungenDie Forderungen decken sich in Höhe von 300 Euro.
- 3erfülltErstmaliges Bestehen einer AufrechnungslageDie gegenseitigen Geldforderungen sind erstmals am 3. Juni aufrechenbar, sodass je 300 Euro rückwirkend zu diesem Tag erlöschen.
2Anna hat Ben 500 Euro und Ben hat Anna 300 Euro geliehen, jeweils ohne Zinsen; 3beide Beträge sind am 3. Juni 2024 zurückzuzahlen. Keiner zahlt. Am 10. Juni 2024 denkt Anna nur daran, die Beträge miteinander zu verrechnen; weder sie noch Ben teilt dem anderen etwas dazu mit.
Trifft „Rückwirkung der Aufrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAufrechnungserklärungEine bloße Überlegung ersetzt keine Erklärung gegenüber dem anderen.
- 2erfülltBetragsmäßige Deckung der ForderungenDie Forderungen decken sich in Höhe von 300 Euro.
- 3erfülltErstmaliges Bestehen einer AufrechnungslageDie gegenseitigen Geldforderungen stehen sich seit dem 3. Juni erstmals aufrechenbar gegenüber.
Typische Fehler
FehlerBei unterschiedlich hohen Forderungen werden beide Forderungen als vollständig erloschen behandelt.
RichtigNur der gemeinsame Betrag erlischt; der überschießende Teil der höheren Forderung bleibt bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema