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Rückwirkung der Genehmigung

§ 184 BGB · Zivilrecht

Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts wirkt gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, sodass das Rechtsgeschäft als von Anfang an wirksam gilt, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

Merksatz

Entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Geschäfts, nicht der Zeitpunkt seiner späteren Genehmigung.

Wie weit wirkt die Genehmigung zurück?Die spätere Zustimmung wirkt grundsätzlich bis zum Geschäftsabschluss zurück. Eine dazwischenliegende Verfügung des Genehmigenden bleibt von dieser Rückwirkung unberührt.
  1. Zeitpunkt 1
    Abschluss des Geschäfts
    Die Wirkung reicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Geschäfts zurück.
  2. Zeitpunkt 2
    Verfügung des Genehmigenden
    Eine zwischenzeitliche Verfügung dieser Person bleibt von der späteren Rückwirkung unberührt.
  3. Zeitpunkt 3
    Erteilung der Genehmigung
    Die nachträglich erteilte Zustimmung löst grundsätzlich die Rückwirkung aus.
  1. Abschluss des Geschäfts Die Wirkung reicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Geschäfts zurück.
  2. Verfügung des Genehmigenden Eine zwischenzeitliche Verfügung dieser Person bleibt von der späteren Rückwirkung unberührt.
  3. Erteilung der Genehmigung Die nachträglich erteilte Zustimmung löst grundsätzlich die Rückwirkung aus.
Rückwirkung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ben bestellt ohne Vollmacht im Namen der volljährigen Anna bei einem Möbelhändler einen Tisch. 2Zwei Tage später erklärt Anna dem Händler, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. 3Eine besondere Vereinbarung darüber, ab wann der Kauf gelten soll, gibt es nicht.

Trifft „Rückwirkung der Genehmigung“ hier zu?

„Rückwirkung der Genehmigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwebend unwirksames Rechtsgeschäft
    Wegen der fehlenden Vertretungsmacht hängt die Wirksamkeit des Kaufs zunächst von Annas Zustimmung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilte Genehmigung
    Anna stimmt dem bereits abgeschlossenen Kauf nachträglich zu.
    erfüllt
  3. 3
    Keine abweichende Bestimmung
    Eine abweichende Vereinbarung fehlt; auch eine gesetzliche Ausnahme greift hier nicht.
    erfüllt
BFall B

1Ben bestellt ohne Vollmacht im Namen der volljährigen Anna bei einem Möbelhändler einen Tisch. 2Zwei Tage später erklärt Anna dem Händler, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. Anna und der Händler vereinbaren dabei ausdrücklich, dass der Kauf erst ab diesem Tag und nicht schon ab der Bestellung gelten soll.

Trifft „Rückwirkung der Genehmigung“ hier zu?

„Rückwirkung der Genehmigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine abweichende Bestimmung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schwebend unwirksames Rechtsgeschäft
    Wegen der fehlenden Vertretungsmacht hängt die Wirksamkeit des Kaufs zunächst von Annas Zustimmung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilte Genehmigung
    Anna stimmt dem bereits abgeschlossenen Kauf nachträglich zu.
    erfüllt
  3. 3
    Keine abweichende Bestimmung
    Anna und der Händler schließen die Rückwirkung durch ihre Vereinbarung über den späteren Wirkungsbeginn aus.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Rückwirkung wird so behandelt, als beseitige sie auch zwischenzeitliche Verfügungen des Genehmigenden über den betroffenen Gegenstand.

RichtigSolche Verfügungen werden durch die Rückwirkung allein nicht unwirksam.

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