Definitionen
Rückwirkung der Genehmigung
§ 184 BGB · ZivilrechtDie Genehmigung eines schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts wirkt gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, sodass das Rechtsgeschäft als von Anfang an wirksam gilt, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
Entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Geschäfts, nicht der Zeitpunkt seiner späteren Genehmigung.
- Zeitpunkt 1Abschluss des GeschäftsDie Wirkung reicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Geschäfts zurück.
- Zeitpunkt 2Verfügung des GenehmigendenEine zwischenzeitliche Verfügung dieser Person bleibt von der späteren Rückwirkung unberührt.
- Zeitpunkt 3Erteilung der GenehmigungDie nachträglich erteilte Zustimmung löst grundsätzlich die Rückwirkung aus.
- Abschluss des Geschäfts Die Wirkung reicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Geschäfts zurück.
- Verfügung des Genehmigenden Eine zwischenzeitliche Verfügung dieser Person bleibt von der späteren Rückwirkung unberührt.
- Erteilung der Genehmigung Die nachträglich erteilte Zustimmung löst grundsätzlich die Rückwirkung aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben bestellt ohne Vollmacht im Namen der volljährigen Anna bei einem Möbelhändler einen Tisch. 2Zwei Tage später erklärt Anna dem Händler, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. 3Eine besondere Vereinbarung darüber, ab wann der Kauf gelten soll, gibt es nicht.
Trifft „Rückwirkung der Genehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchwebend unwirksames RechtsgeschäftWegen der fehlenden Vertretungsmacht hängt die Wirksamkeit des Kaufs zunächst von Annas Zustimmung ab.
- 2erfülltErteilte GenehmigungAnna stimmt dem bereits abgeschlossenen Kauf nachträglich zu.
- 3erfülltKeine abweichende BestimmungEine abweichende Vereinbarung fehlt; auch eine gesetzliche Ausnahme greift hier nicht.
1Ben bestellt ohne Vollmacht im Namen der volljährigen Anna bei einem Möbelhändler einen Tisch. 2Zwei Tage später erklärt Anna dem Händler, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. Anna und der Händler vereinbaren dabei ausdrücklich, dass der Kauf erst ab diesem Tag und nicht schon ab der Bestellung gelten soll.
Trifft „Rückwirkung der Genehmigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchwebend unwirksames RechtsgeschäftWegen der fehlenden Vertretungsmacht hängt die Wirksamkeit des Kaufs zunächst von Annas Zustimmung ab.
- 2erfülltErteilte GenehmigungAnna stimmt dem bereits abgeschlossenen Kauf nachträglich zu.
- 3fehltKeine abweichende BestimmungAnna und der Händler schließen die Rückwirkung durch ihre Vereinbarung über den späteren Wirkungsbeginn aus.
Typische Fehler
FehlerDie Rückwirkung wird so behandelt, als beseitige sie auch zwischenzeitliche Verfügungen des Genehmigenden über den betroffenen Gegenstand.
RichtigSolche Verfügungen werden durch die Rückwirkung allein nicht unwirksam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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