Definitionen
Rückwirkung der Rücknahme
§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 4 VwVfG · Öffentliches RechtDie Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts wirkt zurück (ex tunc), wenn sie dessen Rechtswirkungen ab einem Zeitpunkt vor ihrem eigenen Wirksamwerden beseitigt. Ob die Rücknahme rückwirkend oder nur für die Zukunft (ex nunc) erfolgt, steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde; bei begünstigenden Verwaltungsakten sind die Einschränkungen des § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG zu beachten. In den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG wird regelmäßig rückwirkend zurückgenommen.
Entscheidend ist, ob die Rücknahme Rechtswirkungen bereits für einen Zeitraum vor ihrem eigenen Wirksamwerden beseitigt.
- Früherer ZeitpunktBeginn der RückwirkungAb diesem Zeitpunkt werden die Rechtswirkungen rückwirkend beseitigt.
- WirksamwerdenRücknahme wird wirksamDie Aufhebung erfasst auch den vorhergehenden Zeitraum.
- Beginn der Rückwirkung Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechtswirkungen rückwirkend beseitigt.
- Rücknahme wird wirksam Die Aufhebung erfasst auch den vorhergehenden Zeitraum.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Bundesamt verbietet Mara die Benutzung ihres Messgeräts, ohne dass eine Vorschrift ein solches Verbot erlaubt. Das Verbot wird ihr am 3. März bekannt gegeben. Am 20. März erhält sie einen neuen Bescheid, der das Verbot ab dem 3. März aufhebt.
Trifft „Rückwirkung der Rücknahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidriger VerwaltungsaktDas behördliche Verbot regelt einen Einzelfall und ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig.
- 2erfülltRücknahmeDie Behörde hebt ihren rechtswidrigen Verwaltungsakt durch einen neuen Bescheid auf.
- 3erfülltRückwirkende Beseitigung der RechtswirkungenDie Aufhebung erfasst die Rechtswirkungen bereits ab einem Zeitpunkt vor Bekanntgabe des aufhebenden Bescheids.
1Ein Bundesamt verbietet Mara die Benutzung ihres Messgeräts, ohne dass eine Vorschrift ein solches Verbot erlaubt. Das Verbot wird ihr am 3. März bekannt gegeben. 2Am 20. März erhält sie einen neuen Bescheid, der das Verbot erst ab dem Erhalt dieses Bescheids aufhebt.
Trifft „Rückwirkung der Rücknahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidriger VerwaltungsaktDas behördliche Verbot regelt einen Einzelfall und ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig.
- 2erfülltRücknahmeDie Behörde hebt ihren rechtswidrigen Verwaltungsakt durch einen neuen Bescheid auf.
- 3fehltRückwirkende Beseitigung der RechtswirkungenDie Aufhebung wirkt erst ab Bekanntgabe des neuen Bescheids und erfasst keinen davor liegenden Zeitraum.
Typische Fehler
FehlerJeder Rücknahme wird automatisch Wirkung ab Erlass des ursprünglichen Verwaltungsakts zugeschrieben.
RichtigDie Behörde entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie rückwirkend oder nur für die Zukunft zurücknimmt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema