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Rückwirkung der Rücknahme

§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 4 VwVfG · Öffentliches Recht

Die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts wirkt zurück (ex tunc), wenn sie dessen Rechtswirkungen ab einem Zeitpunkt vor ihrem eigenen Wirksamwerden beseitigt. Ob die Rücknahme rückwirkend oder nur für die Zukunft (ex nunc) erfolgt, steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde; bei begünstigenden Verwaltungsakten sind die Einschränkungen des § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG zu beachten. In den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG wird regelmäßig rückwirkend zurückgenommen.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die Rücknahme Rechtswirkungen bereits für einen Zeitraum vor ihrem eigenen Wirksamwerden beseitigt.

Ab wann entfallen die Rechtswirkungen?Die Rücknahme wird erst rechts wirksam. Ihre Wirkung erfasst aber bereits den links beginnenden Zeitraum.
  1. Früherer Zeitpunkt
    Beginn der Rückwirkung
    Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechtswirkungen rückwirkend beseitigt.
  2. Wirksamwerden
    Rücknahme wird wirksam
    Die Aufhebung erfasst auch den vorhergehenden Zeitraum.
  1. Beginn der Rückwirkung Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechtswirkungen rückwirkend beseitigt.
  2. Rücknahme wird wirksam Die Aufhebung erfasst auch den vorhergehenden Zeitraum.
Rückwirkend erfasster Zeitraum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Bundesamt verbietet Mara die Benutzung ihres Messgeräts, ohne dass eine Vorschrift ein solches Verbot erlaubt. Das Verbot wird ihr am 3. März bekannt gegeben. Am 20. März erhält sie einen neuen Bescheid, der das Verbot ab dem 3. März aufhebt.

Trifft „Rückwirkung der Rücknahme“ hier zu?

„Rückwirkung der Rücknahme“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtswidriger Verwaltungsakt
    Das behördliche Verbot regelt einen Einzelfall und ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig.
    erfüllt
  2. 2
    Rücknahme
    Die Behörde hebt ihren rechtswidrigen Verwaltungsakt durch einen neuen Bescheid auf.
    erfüllt
  3. 3
    Rückwirkende Beseitigung der Rechtswirkungen
    Die Aufhebung erfasst die Rechtswirkungen bereits ab einem Zeitpunkt vor Bekanntgabe des aufhebenden Bescheids.
    erfüllt
BFall B

1Ein Bundesamt verbietet Mara die Benutzung ihres Messgeräts, ohne dass eine Vorschrift ein solches Verbot erlaubt. Das Verbot wird ihr am 3. März bekannt gegeben. 2Am 20. März erhält sie einen neuen Bescheid, der das Verbot erst ab dem Erhalt dieses Bescheids aufhebt.

Trifft „Rückwirkung der Rücknahme“ hier zu?

„Rückwirkung der Rücknahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rückwirkende Beseitigung der Rechtswirkungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtswidriger Verwaltungsakt
    Das behördliche Verbot regelt einen Einzelfall und ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig.
    erfüllt
  2. 2
    Rücknahme
    Die Behörde hebt ihren rechtswidrigen Verwaltungsakt durch einen neuen Bescheid auf.
    erfüllt
  3. 3
    Rückwirkende Beseitigung der Rechtswirkungen
    Die Aufhebung wirkt erst ab Bekanntgabe des neuen Bescheids und erfasst keinen davor liegenden Zeitraum.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJeder Rücknahme wird automatisch Wirkung ab Erlass des ursprünglichen Verwaltungsakts zugeschrieben.

RichtigDie Behörde entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie rückwirkend oder nur für die Zukunft zurücknimmt.

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