Definitionen
Rücktrittserklärung
§ 349 BGB · ZivilrechtDie Rücktrittserklärung ist die empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung des Rücktrittsberechtigten gegenüber dem anderen Teil, durch die er sein Gestaltungsrecht auf Rücktritt vom Vertrag ausübt und damit die Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis bewirkt. Sie bedarf keiner Begründung und ist grundsätzlich bedingungsfeindlich sowie unwiderruflich.
Der Rücktritt hängt nicht von der Zustimmung des Vertragspartners ab, wohl aber von einem Rücktrittsrecht.
- 1Bestehendes RücktrittsrechtDer Erklärende muss zum Rücktritt berechtigt sein.
- 2RücktrittserklärungDer Berechtigte übt das Recht durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner aus.
- 1Bestehendes Rücktrittsrecht Der Erklärende muss zum Rücktritt berechtigt sein.
- 2Rücktrittserklärung Der Berechtigte übt das Recht durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna kauft von Ben privat eine Waschmaschine und entdeckt erst zu Hause einen schon bei der Übergabe vorhandenen Motorschaden, durch den die Maschine nicht läuft. Eine Beschränkung ihrer Rechte bei Fehlern haben beide nicht vereinbart. Ben erhält Annas Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Maschine zu reparieren oder eine funktionierende zu liefern, tut aber bis zum Fristende nichts. Am nächsten Tag erhält Ben einen allein von Anna unterschriebenen Brief: „Ich gebe die Maschine zurück und verlange den Kaufpreis zurück.“
Trifft „Rücktrittserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungAnna erklärt ihren rechtsgeschäftlichen Willen einseitig, und die Erklärung geht Ben zu.
- 2erfülltBestehendes Rücktrittsrecht des ErklärendenDer erhebliche Mangel und die erfolglos abgelaufene angemessene Nacherfüllungsfrist berechtigen Anna zum Rücktritt.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem VertragspartnerAnna richtet ihre Erklärung an Ben als ihren Verkäufer.
- 4erfülltErkennbarer Wille zur Ausübung des RücktrittsrechtsAnna bringt eindeutig zum Ausdruck, dass sie den Kauf rückabwickeln will.
Anna kauft von Ben privat eine Waschmaschine und entdeckt erst zu Hause einen schon bei der Übergabe vorhandenen Motorschaden, durch den die Maschine nicht läuft. Eine Beschränkung ihrer Rechte bei Fehlern haben beide nicht vereinbart. Ben erhält Annas Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Maschine zu reparieren oder eine funktionierende zu liefern, tut aber bis zum Fristende nichts. Am nächsten Tag erhält Ben einen allein von Anna unterschriebenen Brief: „Ich behalte die Maschine und setze den Kaufpreis wegen des Motorschadens herab.“
Trifft „Rücktrittserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige, empfangsbedürftige WillenserklärungAnna erklärt einseitig eine Minderung des Kaufpreises, und diese Erklärung geht Ben zu.
- 2erfülltBestehendes Rücktrittsrecht des ErklärendenAnna könnte wegen des erheblichen Mangels nach erfolglosem Ablauf der angemessenen Nacherfüllungsfrist zurücktreten.
- 3erfülltErklärung gegenüber dem VertragspartnerDie Erklärung richtet sich an Ben als Verkäufer der Maschine.
- 4fehltErkennbarer Wille zur Ausübung des RücktrittsrechtsAnna will die Maschine behalten und nur den Preis mindern, nicht den Kauf rückabwickeln.
Typische Fehler
FehlerNach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist wird ohne weitere Erklärung eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angenommen.
RichtigDer Fristablauf allein genügt nicht; der Berechtigte muss den Rücktritt noch gegenüber dem Vertragspartner erklären.
FehlerFür eine wirksame Erklärung wird verlangt, dass der Berechtigte darin den Rücktrittsgrund nennt.
RichtigDer Wille zum Rücktritt muss erkennbar sein, eine Begründung der Erklärung ist aber nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema