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Rücktrittserklärung

§ 349 BGB · Zivilrecht

Die Rücktrittserklärung ist die empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung des Rücktrittsberechtigten gegenüber dem anderen Teil, durch die er sein Gestaltungsrecht auf Rücktritt vom Vertrag ausübt und damit die Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis bewirkt. Sie bedarf keiner Begründung und ist grundsätzlich bedingungsfeindlich sowie unwiderruflich.

Merksatz

Der Rücktritt hängt nicht von der Zustimmung des Vertragspartners ab, wohl aber von einem Rücktrittsrecht.

Was macht den Rücktritt wirksam?Ein bestehendes Rücktrittsrecht beendet den Vertrag nicht von selbst. Es muss gegenüber dem Vertragspartner ausgeübt werden.
  1. 1
    Bestehendes Rücktrittsrecht
    Der Erklärende muss zum Rücktritt berechtigt sein.
  2. 2
    Rücktrittserklärung
    Der Berechtigte übt das Recht durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner aus.
  1. 1
    Bestehendes Rücktrittsrecht Der Erklärende muss zum Rücktritt berechtigt sein.
  2. 2
    Rücktrittserklärung Der Berechtigte übt das Recht durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner aus.
Rücktrittserklärung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna kauft von Ben privat eine Waschmaschine und entdeckt erst zu Hause einen schon bei der Übergabe vorhandenen Motorschaden, durch den die Maschine nicht läuft. Eine Beschränkung ihrer Rechte bei Fehlern haben beide nicht vereinbart. Ben erhält Annas Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Maschine zu reparieren oder eine funktionierende zu liefern, tut aber bis zum Fristende nichts. Am nächsten Tag erhält Ben einen allein von Anna unterschriebenen Brief: „Ich gebe die Maschine zurück und verlange den Kaufpreis zurück.“

Trifft „Rücktrittserklärung“ hier zu?

„Rücktrittserklärung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Anna erklärt ihren rechtsgeschäftlichen Willen einseitig, und die Erklärung geht Ben zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehendes Rücktrittsrecht des Erklärenden
    Der erhebliche Mangel und die erfolglos abgelaufene angemessene Nacherfüllungsfrist berechtigen Anna zum Rücktritt.
    erfüllt
  3. 3
    Erklärung gegenüber dem Vertragspartner
    Anna richtet ihre Erklärung an Ben als ihren Verkäufer.
    erfüllt
  4. 4
    Erkennbarer Wille zur Ausübung des Rücktrittsrechts
    Anna bringt eindeutig zum Ausdruck, dass sie den Kauf rückabwickeln will.
    erfüllt
BFall B

Anna kauft von Ben privat eine Waschmaschine und entdeckt erst zu Hause einen schon bei der Übergabe vorhandenen Motorschaden, durch den die Maschine nicht läuft. Eine Beschränkung ihrer Rechte bei Fehlern haben beide nicht vereinbart. Ben erhält Annas Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Maschine zu reparieren oder eine funktionierende zu liefern, tut aber bis zum Fristende nichts. Am nächsten Tag erhält Ben einen allein von Anna unterschriebenen Brief: „Ich behalte die Maschine und setze den Kaufpreis wegen des Motorschadens herab.“

Trifft „Rücktrittserklärung“ hier zu?

„Rücktrittserklärung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennbarer Wille zur Ausübung des Rücktrittsrechts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
    Anna erklärt einseitig eine Minderung des Kaufpreises, und diese Erklärung geht Ben zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehendes Rücktrittsrecht des Erklärenden
    Anna könnte wegen des erheblichen Mangels nach erfolglosem Ablauf der angemessenen Nacherfüllungsfrist zurücktreten.
    erfüllt
  3. 3
    Erklärung gegenüber dem Vertragspartner
    Die Erklärung richtet sich an Ben als Verkäufer der Maschine.
    erfüllt
  4. 4
    Erkennbarer Wille zur Ausübung des Rücktrittsrechts
    Anna will die Maschine behalten und nur den Preis mindern, nicht den Kauf rückabwickeln.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist wird ohne weitere Erklärung eine Rückabwicklung des Kaufvertrags angenommen.

RichtigDer Fristablauf allein genügt nicht; der Berechtigte muss den Rücktritt noch gegenüber dem Vertragspartner erklären.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür eine wirksame Erklärung wird verlangt, dass der Berechtigte darin den Rücktrittsgrund nennt.

RichtigDer Wille zum Rücktritt muss erkennbar sein, eine Begründung der Erklärung ist aber nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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