Definitionen
Rückgabepflicht
§ 546 BGB · ZivilrechtDie Pflicht zur Rückgabe an den Vermieter trifft nach Beendigung des Mietverhältnisses den Mieter sowie einen Dritten, dem der Mieter den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, etwa einen Untermieter. Zur Erfüllung muss dem Vermieter der unmittelbare Besitz verschafft werden; bei Räumen ist grundsätzlich auch die Räumung erforderlich. Ein schlechter oder beschädigter Zustand allein steht der Rückgabe nicht entgegen; mögliche Ansprüche wegen des Zustands sind gesondert zu prüfen.
Rückgabe und Haftung für den Zustand der Sache sind getrennt zu prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul hat eine Wohnung an Max vermietet, und Max hat sie mit Pauls Erlaubnis an Lena untervermietet. 2Paul und Max haben vereinbart, dass ihr Vertrag mit Ablauf des gestrigen Tages endet. Lenas Vertrag mit Max läuft vereinbarungsgemäß noch drei Monate. Lena wohnt weiterhin dort und hat sämtliche Schlüssel.
Trifft „Rückgabepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRückgabeschuldner ist Mieter oder ein Dritter mit vom Mieter überlassenem GebrauchLena ist eine Dritte, der Max als Mieter den Gebrauch der Wohnung überlassen hat.
- 2erfülltMietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist beendetDas Hauptmietverhältnis ist beendet, sodass Paul auch von Lena die Rückgabe verlangen kann.
1Paul hat eine Wohnung an Max vermietet, und Max hat sie mit Pauls Erlaubnis an Lena untervermietet. Der Vertrag zwischen Paul und Max läuft auf unbestimmte Zeit; niemand hat gekündigt und eine Aufhebung haben sie nicht vereinbart. Auch Lenas Vertrag mit Max läuft weiter. Lena wohnt weiterhin dort und hat sämtliche Schlüssel.
Trifft „Rückgabepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRückgabeschuldner ist Mieter oder ein Dritter mit vom Mieter überlassenem GebrauchLena gehört als Untermieterin zum erfassten Personenkreis.
- 2fehltMietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist beendetDas Hauptmietverhältnis besteht fort, weshalb Paul von Lena noch keine Rückgabe nach § 546 BGB verlangen kann.
Typische Fehler
FehlerEine beschädigte Wohnung wird trotz vollständiger Räumung und Besitzverschaffung als nicht zurückgegeben behandelt.
RichtigBeschädigungen allein verhindern die Rückgabe nicht; mögliche Ansprüche wegen des Zustands sind getrennt zu prüfen.
FehlerDer Anspruch des Hauptvermieters gegen den Untermieter wird zusätzlich vom Ende des Untermietvertrags abhängig gemacht.
RichtigFür diesen Anspruch kommt es auf das Ende des Hauptmietverhältnisses an; der Untermietvertrag muss nicht ebenfalls beendet sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata