Definitionen
Rückgewähranspruch
§ 346 BGB · ZivilrechtDer Rückgewähranspruch ist der Anspruch einer Partei, nach Rücktritt vom Vertrag die bereits erbrachten Leistungen zurückzufordern; empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben.
Das Rücktrittsrecht allein genügt nicht; erst der Rücktritt löst die Rückabwicklung aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena kauft von Paul ein Fahrrad und bezahlt es sofort. 3Paul übergibt ihr das Fahrrad; beide haben vereinbart, dass Lena den Kauf ohne weiteren Grund durch eine Erklärung gegenüber Paul rückgängig machen darf. 2Lena teilt Paul anschließend mit, dass sie den Kauf aufgrund dieser Vereinbarung rückgängig macht. Paul fordert das Fahrrad zurück.
Trifft „Rückgewähranspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragspartei als AnspruchstellerPaul ist als Verkäufer Partei des Kaufvertrags.
- 2erfülltRücktritt vom VertragLena übt gegenüber Paul ihr vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht aus.
- 3erfülltBereits erbrachte LeistungPaul hat das Fahrrad als vertragliche Leistung an Lena übergeben.
1Lena kauft von Paul ein Fahrrad und bezahlt es sofort. 3Paul übergibt ihr das Fahrrad; beide haben vereinbart, dass Lena den Kauf ohne weiteren Grund durch eine Erklärung gegenüber Paul rückgängig machen darf. Lena überlegt, den Kauf rückgängig zu machen, hat Paul darüber aber noch nichts mitgeteilt. Paul fordert das Fahrrad zurück.
Trifft „Rückgewähranspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragspartei als AnspruchstellerPaul ist als Verkäufer Partei des Kaufvertrags.
- 2fehltRücktritt vom VertragLenas bloßes Überlegen ersetzt die erforderliche Rücktrittserklärung gegenüber Paul nicht.
- 3erfülltBereits erbrachte LeistungPaul hat das Fahrrad als vertragliche Leistung an Lena übergeben.
Typische Fehler
FehlerDie Rückabwicklung wird auf die Rückgabe der erhaltenen Sache beschränkt.
RichtigDer Anspruch aus § 346 Abs. 1 BGB erfasst auch die Herausgabe der gezogenen Nutzungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata