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Rückgewährpflichten

§ 346 BGB · Zivilrecht

Nach Ausübung eines Rücktrittsrechts sind die Vertragsparteien gemäß § 346 Abs. 1 BGB verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Soweit § 346 Abs. 2 BGB dies vorsieht, ist vorbehaltlich der Ausnahmen in § 346 Abs. 3 BGB statt der Rückgewähr oder Herausgabe Wertersatz zu leisten. Bei Wegfall der Wertersatzpflicht nach § 346 Abs. 3 BGB muss eine noch vorhandene Bereicherung herausgegeben werden.

Merksatz

Allein die Rückgabe einer Sache erledigt nicht zwingend sämtliche Pflichten nach dem Rücktritt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lara kauft im Laden eine Kaffeemaschine; der Händler räumt ihr vertraglich das Recht ein, den Kauf binnen vierzehn Tagen ohne Grund rückgängig zu machen. 2Sie zahlt den Preis, nimmt die Maschine mit und kocht damit zu Hause Kaffee. 1Drei Tage später teilt sie dem Händler mit, dass sie den Kauf aufgrund dieser Vereinbarung rückgängig macht.

Trifft „Rückgewährpflichten“ hier zu?

„Rückgewährpflichten“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausübung eines Rücktrittsrechts
    Lara übt das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht innerhalb der vereinbarten Frist aus.
    erfüllt
  2. 2
    Empfangene Leistungen oder gezogene Nutzungen
    Beide Seiten haben Leistungen erhalten; Lara hat außerdem Gebrauchsvorteile aus der Maschine gezogen.
    erfüllt
BFall B

Lara kauft im Laden eine Kaffeemaschine; der Händler räumt ihr vertraglich das Recht ein, den Kauf binnen vierzehn Tagen ohne Grund rückgängig zu machen. 2Sie zahlt den Preis, nimmt die Maschine mit und kocht damit zu Hause Kaffee. Drei Tage später bittet sie den Händler nur um eine zusätzliche Bedienungsanleitung und teilt ihm ausdrücklich mit, dass sie am Kauf festhält.

Trifft „Rückgewährpflichten“ hier zu?

„Rückgewährpflichten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausübung eines Rücktrittsrechts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausübung eines Rücktrittsrechts
    Lara hält am Vertrag fest und übt das vereinbarte Rücktrittsrecht nicht aus.
    fehlt
  2. 2
    Empfangene Leistungen oder gezogene Nutzungen
    Beide Seiten haben Leistungen erhalten; Lara hat außerdem Gebrauchsvorteile aus der Maschine gezogen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede Wertminderung durch das erstmalige bestimmungsgemäße Benutzen wird als ersatzpflichtige Verschlechterung behandelt.

RichtigDer Wertverlust, der allein mit der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme verbunden ist, wird beim Wertersatz wegen Verschlechterung nicht angesetzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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