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Roheitsgesinnung

§ 225 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Roheitsgesinnung ist eine innere Haltung des Täters, die sich bei der konkreten Tat als gefühllose, mitleidlose Einstellung gegenüber dem Leiden des Opfers und als besondere Gleichgültigkeit gegenüber körperlichem oder seelischem Schmerz des Opfers manifestiert. Eine dauerhafte Verrohung des Charakters ist nicht erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist die gefühllose Haltung bei der Tat, nicht ein dauerhaft verrohter Charakter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Vater schlägt seinem zwölfjährigen Sohn mehrmals mit einem Stock auf die Beine, bis blutende Striemen entstehen. Er nimmt die Schmerzen seines Sohnes wahr, sie berühren ihn aber nicht. Auch als das Kind weint und ihn anfleht aufzuhören, schlägt er weiter.

Trifft „Roheitsgesinnung“ hier zu?

„Roheitsgesinnung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug der Haltung auf das Leiden des Opfers
    Seine innere Haltung bezieht sich auf die wahrgenommenen Schmerzen seines Sohnes.
    erfüllt
  2. 2
    Gefühllose, mitleidlose Einstellung bei der konkreten Tat
    Er setzt die Schläge ohne Mitgefühl für die erkennbaren Schmerzen des Kindes fort.
    erfüllt
BFall B

Im Streit will eine Mutter ihren zwölfjährigen Sohn durch eine kräftige Ohrfeige bestrafen und schlägt zu. 1Sie empfindet dabei von Anfang an Mitleid mit ihm und versucht noch während des Schlages, die Hand abzubremsen. Der Schlag trifft seine Wange und verursacht Schmerzen.

Trifft „Roheitsgesinnung“ hier zu?

„Roheitsgesinnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gefühllose, mitleidlose Einstellung bei der konkreten Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug der Haltung auf das Leiden des Opfers
    Ihre innere Haltung richtet sich auf die Schmerzen, die sie ihrem Sohn zufügt.
    erfüllt
  2. 2
    Gefühllose, mitleidlose Einstellung bei der konkreten Tat
    Ihr Mitgefühl wirkt bereits während des Schlages hemmend, sodass sie dem Leiden nicht gefühllos gegenübersteht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchwere Verletzungen werden ohne Prüfung der inneren Haltung mit Roheitsgesinnung gleichgesetzt.

RichtigAuch bei schweren Verletzungen muss festgestellt werden, ob der Täter bei der Tat gefühllos und mitleidlos gegenüber dem Opferleiden eingestellt war.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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