Definitionen
Rohes Misshandeln
§ 225 StGB · StrafrechtRohes Misshandeln ist eine von gefühlloser Gesinnung getragene, besonders rücksichtslose körperliche Misshandlung, bei der der Täter das Leiden des Opfers aus Gleichgültigkeit oder Härte gegenüber dessen Schmerzen in Kauf nimmt oder sogar beabsichtigt.
Entscheidend ist, dass sich in der körperlichen Misshandlung eine gefühllose Haltung gegenüber dem Opferleid zeigt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Pfleger versorgt einen Mann, der wegen einer Lähmung weder Arme noch Beine bewegen kann. 1Aus Langeweile tritt der Pfleger dem Mann mit einem schweren Schuh kräftig gegen den Brustkorb und bricht ihm zwei Rippen. 2Das Schreien des Mannes lässt den Pfleger völlig kalt; er will ihm gerade Schmerzen zufügen.
Trifft „Rohes Misshandeln“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesonders rücksichtslose körperliche MisshandlungDer heftige Tritt gegen den Brustkorb mit erheblichen Verletzungen ist eine besonders rücksichtslose körperliche Misshandlung.
- 2erfülltGefühllose Gesinnung gegenüber dem Leiden des OpfersDer Pfleger handelt ohne Mitgefühl und will dem Mann Schmerzen bereiten.
Ein Pfleger versorgt einen Mann, der wegen einer Lähmung weder Arme noch Beine bewegen kann. Um den Mann seelisch zu verletzen, behauptet der Pfleger wahrheitswidrig, der Sohn des Mannes wolle seinen Vater nie wieder sehen. Der Mann weint kurz, hat aber keine körperlichen Beschwerden. 2Die Trauer des Mannes lässt den Pfleger völlig kalt.
Trifft „Rohes Misshandeln“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBesonders rücksichtslose körperliche MisshandlungDie einmalige Äußerung verursacht hier ausschließlich seelisches Leid und keine körperliche Misshandlung.
- 2erfülltGefühllose Gesinnung gegenüber dem Leiden des OpfersDer Pfleger steht dem bewusst verursachten Leiden des Mannes gefühllos gegenüber.
Typische Fehler
FehlerEine dauerhaft gefühllose Persönlichkeit des Täters verlangen.
RichtigEntscheidend ist die gefühllose Gesinnung bei der konkreten Misshandlung, nicht der allgemeine Charakter des Täters.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema