Definitionen
Rücksichtnahmepflicht
§ 241 II BGB · ZivilrechtDie Rücksichtnahmepflicht ist eine Nebenpflicht aus einem Schuldverhältnis, die dem Schutz der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils dient; ihr Inhalt und Umfang richten sich nach der konkreten Beziehung der Beteiligten. Sie kann auch ohne Hauptleistungspflicht bestehen, insbesondere bei der Anbahnung eines Vertrags, und nach Vertragsende fortwirken.
Rücksichtnahme schützt fremde Rechtsgüter und Interessen im Rahmen der konkreten schuldrechtlichen Beziehung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna hat den Handwerker Paul beauftragt, ein Regal in ihrer Wohnung aufzubauen. Paul trägt eine lange Holzlatte durch den Flur, in dem Anna steht. 2Beim Umdrehen könnte das Ende der Latte ihren Kopf treffen.
Trifft „Rücksichtnahmepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnis zwischen den BeteiligtenDer Vertrag über den Regalaufbau begründet ein Schuldverhältnis zwischen Anna und Paul.
- 2erfülltSchutz von Rechten, Rechtsgütern oder InteressenPaul muss bei der Ausführung seiner Arbeit Annas körperliche Unversehrtheit schützen.
Paul geht auf einem öffentlichen Gehweg an einer ihm unbekannten Passantin vorbei. Zwischen beiden besteht weder eine vertragliche Beziehung noch ein geschäftlicher Kontakt. 2Paul trägt eine lange Holzlatte, deren Ende beim Umdrehen den Kopf der Passantin treffen könnte.
Trifft „Rücksichtnahmepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSchuldverhältnis zwischen den BeteiligtenDas bloße Vorbeigehen begründet kein Schuldverhältnis zwischen Paul und der Passantin.
- 2erfülltSchutz von Rechten, Rechtsgütern oder InteressenDie körperliche Unversehrtheit der Passantin ist ein geschütztes Rechtsgut, auch wenn hier nur allgemeine deliktische Verhaltenspflichten eingreifen.
Typische Fehler
FehlerRücksichtnahmepflichten werden erst nach Abschluss eines wirksamen Vertrags angenommen.
RichtigSie können bereits bei der Vertragsanbahnung bestehen, obwohl noch keine Hauptleistung geschuldet ist.
FehlerJede Beeinträchtigung eines Interesses des anderen Teils wird automatisch als Pflichtverletzung behandelt.
RichtigEntscheidend ist, ob die konkrete Beziehung eine Pflicht begründet, gerade diese Beeinträchtigung zu vermeiden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata