Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen

Rechtfertigungsgrund

Ein Rechtfertigungsgrund ist ein anerkannter Erlaubnissatz, der das tatbestandsmäßige Verhalten eines Handelnden ausnahmsweise rechtmäßig macht und damit die Rechtswidrigkeit ausschließt. Die objektiven Voraussetzungen des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes müssen vorliegen. Im Strafrecht ist grundsätzlich zusätzlich ein subjektives Rechtfertigungselement erforderlich, also die Kenntnis der rechtfertigenden Umstände und nach der Rechtsprechung je nach Rechtfertigungsgrund auch eine entsprechende Willensrichtung.

Merksatz

Die Erfüllung des Tatbestands entscheidet noch nicht abschließend über die Rechtswidrigkeit.

Rechtfertigung oder Entschuldigung?Im strafrechtlichen Aufbau betreffen beide unterschiedliche Ebenen: Rechtfertigung die Rechtswidrigkeit, Entschuldigung die Schuld.
Rechtfertigungsgrund
Entschuldigungsgrund
Prüfungsebene
Rechtswidrigkeit
Schuld
Folge
Verhalten ist rechtmäßig.
Verhalten bleibt rechtswidrig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein fremder Mann würgt Max unvermittelt am Hals, und Max kann den Griff nur durch einen Schlag gegen dessen Unterarm sofort und sicher lösen. Max erkennt den Angriff und führt den Schlag aus, um sich zu befreien. Der Mann lässt los und hat am Unterarm einen schmerzhaften Bluterguss.

Trifft „Rechtfertigungsgrund“ hier zu?

„Rechtfertigungsgrund“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anerkannter Erlaubnissatz
    Für die Abwehr eines Angriffs kommt die Notwehr als anerkannter Erlaubnissatz in Betracht.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandsmäßiges Verhalten
    Der bewusst ausgeführte Schlag mit Verletzungsfolge erfüllt den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung.
    erfüllt
  3. 3
    Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen
    Gegen den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ist der Schlag eine erforderliche und gebotene Verteidigung.
    erfüllt
  4. 4
    Subjektives Rechtfertigungselement im Strafrecht
    Max kennt die Angriffslage und handelt mit Verteidigungswillen.
    erfüllt
BFall B

Ein fremder Mann würgt Max unvermittelt am Hals. Max erkennt, dass er den Griff durch einfaches Wegdrücken der Arme sofort und sicher lösen könnte. Um sich zu befreien, schlägt er dem Mann dennoch mit einem bereitliegenden Metallstab gegen den Unterarm, bricht ihn dadurch und bringt den Mann zum Loslassen.

Trifft „Rechtfertigungsgrund“ hier zu?

„Rechtfertigungsgrund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anerkannter Erlaubnissatz
    Für die Abwehr eines Angriffs kommt die Notwehr als anerkannter Erlaubnissatz in Betracht.
    erfüllt
  2. 2
    Tatbestandsmäßiges Verhalten
    Der bewusst ausgeführte Schlag mit dem Metallstab erfüllt jedenfalls den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung.
    erfüllt
  3. 3
    Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen
    Der Schlag ist nicht erforderlich, weil das weniger verletzende Wegdrücken den Angriff ebenso sicher und sofort beendet hätte.
    fehlt
  4. 4
    Subjektives Rechtfertigungselement im Strafrecht
    Max kennt die tatsächliche Angriffslage und handelt zur Verteidigung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Rechtfertigungsgrund wird wie ein Entschuldigungsgrund behandelt und erst bei der Schuld geprüft.

RichtigEin Rechtfertigungsgrund ist bei der Rechtswidrigkeit zu prüfen und schließt diese aus.

Voraussetzung vergessen

FehlerIm Strafrecht werden nur die objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen geprüft.

RichtigGrundsätzlich ist zusätzlich das subjektive Rechtfertigungselement zu prüfen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.