Definitionen
Rechtfertigungsgrund
Ein Rechtfertigungsgrund ist ein anerkannter Erlaubnissatz, der das tatbestandsmäßige Verhalten eines Handelnden ausnahmsweise rechtmäßig macht und damit die Rechtswidrigkeit ausschließt. Die objektiven Voraussetzungen des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes müssen vorliegen. Im Strafrecht ist grundsätzlich zusätzlich ein subjektives Rechtfertigungselement erforderlich, also die Kenntnis der rechtfertigenden Umstände und nach der Rechtsprechung je nach Rechtfertigungsgrund auch eine entsprechende Willensrichtung.
Die Erfüllung des Tatbestands entscheidet noch nicht abschließend über die Rechtswidrigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein fremder Mann würgt Max unvermittelt am Hals, und Max kann den Griff nur durch einen Schlag gegen dessen Unterarm sofort und sicher lösen. Max erkennt den Angriff und führt den Schlag aus, um sich zu befreien. Der Mann lässt los und hat am Unterarm einen schmerzhaften Bluterguss.
Trifft „Rechtfertigungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnerkannter ErlaubnissatzFür die Abwehr eines Angriffs kommt die Notwehr als anerkannter Erlaubnissatz in Betracht.
- 2erfülltTatbestandsmäßiges VerhaltenDer bewusst ausgeführte Schlag mit Verletzungsfolge erfüllt den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung.
- 3erfülltObjektive RechtfertigungsvoraussetzungenGegen den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ist der Schlag eine erforderliche und gebotene Verteidigung.
- 4erfülltSubjektives Rechtfertigungselement im StrafrechtMax kennt die Angriffslage und handelt mit Verteidigungswillen.
Ein fremder Mann würgt Max unvermittelt am Hals. Max erkennt, dass er den Griff durch einfaches Wegdrücken der Arme sofort und sicher lösen könnte. Um sich zu befreien, schlägt er dem Mann dennoch mit einem bereitliegenden Metallstab gegen den Unterarm, bricht ihn dadurch und bringt den Mann zum Loslassen.
Trifft „Rechtfertigungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnerkannter ErlaubnissatzFür die Abwehr eines Angriffs kommt die Notwehr als anerkannter Erlaubnissatz in Betracht.
- 2erfülltTatbestandsmäßiges VerhaltenDer bewusst ausgeführte Schlag mit dem Metallstab erfüllt jedenfalls den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung.
- 3fehltObjektive RechtfertigungsvoraussetzungenDer Schlag ist nicht erforderlich, weil das weniger verletzende Wegdrücken den Angriff ebenso sicher und sofort beendet hätte.
- 4erfülltSubjektives Rechtfertigungselement im StrafrechtMax kennt die tatsächliche Angriffslage und handelt zur Verteidigung.
Typische Fehler
FehlerEin Rechtfertigungsgrund wird wie ein Entschuldigungsgrund behandelt und erst bei der Schuld geprüft.
RichtigEin Rechtfertigungsgrund ist bei der Rechtswidrigkeit zu prüfen und schließt diese aus.
FehlerIm Strafrecht werden nur die objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen geprüft.
RichtigGrundsätzlich ist zusätzlich das subjektive Rechtfertigungselement zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata