Definitionen
Rechtliche Handlungseinheit
§ 52 StGB · StrafrechtEine rechtliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere natürliche Handlungen durch eine normative Betrachtung zu einer Handlung im Sinne des § 52 StGB zusammengefasst werden (z.B. bei der natürlichen Handlungseinheit, der Klammerwirkung oder der tatbestandlichen Handlungseinheit).
Für die Konkurrenzprüfung zählt die rechtliche Einheit, nicht bloß die Anzahl einzelner körperlicher Betätigungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora beschließt, Ben wegen einer Bemerkung dreimal zu schlagen, und versetzt ihm daraufhin am selben Ort unmittelbar nacheinander drei schmerzhafte Ohrfeigen.
Trifft „Rechtliche Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere natürliche HandlungenJede der drei Ohrfeigen ist eine eigene körperliche Betätigung.
- 2erfülltNormative Zusammenfassung zu einer HandlungDer einheitliche Entschluss und der unmittelbare räumliche, zeitliche und sachliche Zusammenhang begründen eine natürliche Handlungseinheit.
1Nora gibt Ben am Montag eine schmerzhafte Ohrfeige. Nach mehreren Tagen ohne Kontakt trifft sie ihn am Freitag wieder und gibt ihm spontan wegen einer neuen Bemerkung eine weitere schmerzhafte Ohrfeige.
Trifft „Rechtliche Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere natürliche HandlungenDie beiden Ohrfeigen sind jeweils eigene körperliche Betätigungen.
- 2fehltNormative Zusammenfassung zu einer HandlungDie zeitlich getrennten Angriffe beruhen auf eigenständigen Entschlüssen und sind auch nicht tatbestandlich oder durch eine weitere Handlung verbunden.
Typische Fehler
FehlerAus der rechtlichen Handlungseinheit wird ohne weitere Prüfung Tateinheit abgeleitet.
RichtigTateinheit verlangt zusätzlich die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema