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Rechtliche Handlungseinheit

§ 52 StGB · Strafrecht

Eine rechtliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere natürliche Handlungen durch eine normative Betrachtung zu einer Handlung im Sinne des § 52 StGB zusammengefasst werden (z.B. bei der natürlichen Handlungseinheit, der Klammerwirkung oder der tatbestandlichen Handlungseinheit).

Merksatz

Für die Konkurrenzprüfung zählt die rechtliche Einheit, nicht bloß die Anzahl einzelner körperlicher Betätigungen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora beschließt, Ben wegen einer Bemerkung dreimal zu schlagen, und versetzt ihm daraufhin am selben Ort unmittelbar nacheinander drei schmerzhafte Ohrfeigen.

Trifft „Rechtliche Handlungseinheit“ hier zu?

„Rechtliche Handlungseinheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere natürliche Handlungen
    Jede der drei Ohrfeigen ist eine eigene körperliche Betätigung.
    erfüllt
  2. 2
    Normative Zusammenfassung zu einer Handlung
    Der einheitliche Entschluss und der unmittelbare räumliche, zeitliche und sachliche Zusammenhang begründen eine natürliche Handlungseinheit.
    erfüllt
BFall B

1Nora gibt Ben am Montag eine schmerzhafte Ohrfeige. Nach mehreren Tagen ohne Kontakt trifft sie ihn am Freitag wieder und gibt ihm spontan wegen einer neuen Bemerkung eine weitere schmerzhafte Ohrfeige.

Trifft „Rechtliche Handlungseinheit“ hier zu?

„Rechtliche Handlungseinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Normative Zusammenfassung zu einer Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere natürliche Handlungen
    Die beiden Ohrfeigen sind jeweils eigene körperliche Betätigungen.
    erfüllt
  2. 2
    Normative Zusammenfassung zu einer Handlung
    Die zeitlich getrennten Angriffe beruhen auf eigenständigen Entschlüssen und sind auch nicht tatbestandlich oder durch eine weitere Handlung verbunden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der rechtlichen Handlungseinheit wird ohne weitere Prüfung Tateinheit abgeleitet.

RichtigTateinheit verlangt zusätzlich die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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