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Rechtlich erhebliche Tatsache

§ 271 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Eine rechtlich erhebliche Tatsache ist ein konkreter, dem Beweis zugänglicher Umstand aus Vergangenheit oder Gegenwart, der allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen für die Entstehung, Erhaltung, Veränderung oder Beendigung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses von Bedeutung ist.

Merksatz

Beweisbarkeit allein genügt nicht; entscheidend ist die Bedeutung für Rechte oder Rechtsverhältnisse.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea wurde am 12. Mai 2008 geboren. Die Standesbeamtin trägt dieses Datum als Leas Geburtsdatum in das Geburtenregister ein.

Trifft „Rechtlich erhebliche Tatsache“ hier zu?

„Rechtlich erhebliche Tatsache“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkreter, dem Beweis zugänglicher Umstand
    Der Tag der Geburt ist ein konkreter Umstand, der etwa durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden kann.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zu Vergangenheit oder Gegenwart
    Die Geburt hat bereits stattgefunden.
    erfüllt
  3. 3
    Bedeutung für Rechte oder Rechtsverhältnisse
    Das Geburtsdatum bestimmt unter anderem, wann Lea volljährig wird.
    erfüllt
BFall B

Bei der Eintragung von Leas Geburt lag ein grüner Stift auf dem Schreibtisch der Standesbeamtin. Ein Kollege notierte die Farbe des Stifts auf einem privaten Merkzettel.

Trifft „Rechtlich erhebliche Tatsache“ hier zu?

„Rechtlich erhebliche Tatsache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bedeutung für Rechte oder Rechtsverhältnisse

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konkreter, dem Beweis zugänglicher Umstand
    Die Farbe des Stifts ist eine konkrete Eigenschaft, die durch Beobachtung festgestellt werden kann.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zu Vergangenheit oder Gegenwart
    Beschrieben wird ein Zustand während eines bereits vergangenen Vorgangs.
    erfüllt
  3. 3
    Bedeutung für Rechte oder Rechtsverhältnisse
    Die Farbe des Stifts hat hier keine Bedeutung für Rechte oder Rechtsverhältnisse.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Beweisbarkeit eines Umstands wird unmittelbar auf seine rechtliche Erheblichkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich muss der Umstand für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Bedeutung sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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