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Rechtlich missbilligte Gefahr

— · Strafrecht

Eine rechtlich missbilligte Gefahr liegt vor, wenn der Täter durch sein Verhalten eine über das erlaubte Risiko hinausgehende Gefahr für das geschützte Rechtsgut schafft oder eine bereits bestehende Gefahr in unerlaubter Weise erhöht, sodass die Schaffung dieser Gefahr dem Täter normativ vorwerfbar ist.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die geschaffene oder erhöhte Gefahr das erlaubte Risiko überschreitet.

Wann ist eine Gefahr rechtlich missbilligt?Auch erlaubtes Verhalten kann Gefahren schaffen. Entscheidend ist, ob das erlaubte Risiko überschritten wird.
Rechtlich missbilligte Gefahr
Erlaubtes Risiko
Gefahrenbeitrag
Eine Gefahr wird geschaffen oder erhöht.
Auch hier kann eine Gefahr geschaffen oder erhöht werden.
Erlaubtes Risiko
Wird überschritten.
Wird nicht überschritten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Anna fährt bei klarer Sicht mit 90 Stundenkilometern durch eine enge Wohnstraße, auf der 30 erlaubt sind. 1In einer Kurve verliert sie wegen der hohen Geschwindigkeit die Kontrolle über das Auto. 2Das Auto gerät auf den Gehweg und erfasst einen Fußgänger.

Trifft „Rechtlich missbilligte Gefahr“ hier zu?

„Rechtlich missbilligte Gefahr“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefahrenbeitrag durch Verhalten
    Annas Fahrweise verursacht den Kontrollverlust und damit die Gefahr für den Fußgänger.
    erfüllt
  2. 2
    Gefahr für das geschützte Rechtsgut
    Das Auto gefährdet jedenfalls die körperliche Unversehrtheit des Fußgängers.
    erfüllt
  3. 3
    Überschreitung des erlaubten Risikos
    Die erheblich überhöhte Geschwindigkeit schafft eine Gefahr außerhalb des erlaubten Verkehrsrisikos.
    erfüllt
BFall B

1Ben fährt bei klarer Sicht aufmerksam mit 30 Stundenkilometern auf einer trockenen Straße, auf der 50 erlaubt sind. Sein Auto ist frisch gewartet; der in einem Reifen verborgene Materialfehler ist selbst bei gründlicher Untersuchung nicht erkennbar. Der Reifen platzt plötzlich, und das Auto gerät trotz sofortiger Bremsung auf den Gehweg. 2Dort erfasst es einen Fußgänger.

Trifft „Rechtlich missbilligte Gefahr“ hier zu?

„Rechtlich missbilligte Gefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überschreitung des erlaubten Risikos

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gefahrenbeitrag durch Verhalten
    Durch die Fahrt bringt Ben das Fahrzeug in Bewegung und trägt damit zur Entstehung der Gefahr bei.
    erfüllt
  2. 2
    Gefahr für das geschützte Rechtsgut
    Das Auto gefährdet jedenfalls die körperliche Unversehrtheit des Fußgängers.
    erfüllt
  3. 3
    Überschreitung des erlaubten Risikos
    Bei aufmerksamer, angepasster Fahrt und einem auch durch gründliche Untersuchung nicht erkennbaren Defekt bleibt Ben innerhalb des erlaubten Risikos.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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