Definitionen
Rechtfertigungsgründe
§§ 227–229, 904 BGB · ZivilrechtRechtfertigungsgründe sind Umstände, die das an sich tatbestandsmäßige und damit prima facie rechtswidrige Verhalten eines Schädigers ausnahmsweise als rechtmäßig erscheinen lassen und dadurch insbesondere Schadensersatzansprüche sowie Unterlassungsansprüche ausschließen, soweit diese Rechtswidrigkeit voraussetzen. Im Zivilrecht anerkannte Rechtfertigungsgründe sind insbesondere die Einwilligung des Verletzten, Notwehr (§ 227 BGB), Notstand (§§ 228, 904 BGB) sowie die Selbsthilfe (§§ 229 ff. BGB). Gesetzliche Ersatzpflichten können trotz Rechtfertigung bestehen bleiben.
Auch ein gerechtfertigter Eingriff kann eine gesetzliche Ersatzpflicht auslösen.
- 1TatbestandsmäßigkeitDas Verhalten wird am gesetzlichen Tatbestand gemessen.
- 2RechtswidrigkeitHier wird geprüft, ob besondere Umstände das Verhalten rechtfertigen.
- 1Tatbestandsmäßigkeit Das Verhalten wird am gesetzlichen Tatbestand gemessen.
- 2Rechtswidrigkeit Hier wird geprüft, ob besondere Umstände das Verhalten rechtfertigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Paul schlägt ohne Anlass mit den Fäusten auf Lena ein. Um weitere Schläge zu verhindern, stößt Lena ihn kräftig weg. Nur so kann sie den Angriff sofort beenden. 1Paul erleidet dabei einen schmerzhaften Bluterguss am Arm.
Trifft „Rechtfertigungsgründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandsmäßiges VerhaltenLena verletzt durch den Stoß Pauls Körper und Gesundheit.
- 2erfülltBesondere Umstände erlauben das VerhaltenDer erforderliche und gebotene Stoß zur Abwehr des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist durch Notwehr gerechtfertigt.
Paul hat Lena am Vortag ohne Anlass mit den Fäusten geschlagen. Am nächsten Tag sieht Lena ihn ruhig an einer Haltestelle warten und stößt ihn aus Ärger über den Vorfall kräftig weg. 1Paul erleidet dadurch einen schmerzhaften Bluterguss am Arm.
Trifft „Rechtfertigungsgründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandsmäßiges VerhaltenLena verletzt durch den Stoß Pauls Körper und Gesundheit.
- 2fehltBesondere Umstände erlauben das VerhaltenDer Angriff ist beendet; die spätere Vergeltung ist weder durch Notwehr noch durch einen anderen Rechtfertigungsgrund erlaubt.
Typische Fehler
FehlerRechtfertigungsgründe werden erst beim Verschulden geprüft.
RichtigRechtfertigungsgründe werden bei der Rechtswidrigkeit geprüft, weil sie das Verhalten erlauben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema