Definitionen
Rechtlich geschütztes Interesse
§ 228 StGB · StrafrechtEin rechtlich geschütztes Interesse ist das von einer Strafrechtsnorm bezweckte Schutzgut (Rechtsgut), das durch eine tatbestandsmäßige Handlung verletzt oder gefährdet werden kann und dessen Träger, soweit das Rechtsgut individualrechtlicher Natur und verfügbar ist, durch seine Einwilligung auf den strafrechtlichen Schutz verzichten kann. Bei Körperverletzungen setzt die Rechtfertigung außerdem voraus, dass die Tat nicht sittenwidrig ist (§ 228 StGB).
Nicht jedes durch eine Straftat berührte Interesse wird auch von der betreffenden Strafnorm geschützt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara möchte, dass ihr Körper unverletzt bleibt. 2Ein Nachbar schlägt ihr absichtlich ins Gesicht und bricht ihr die Nase.
Trifft „Rechtlich geschütztes Interesse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVom Schutzzweck einer Strafnorm erfasstMaras körperliche Unversehrtheit gehört zu den von § 223 StGB geschützten Rechtsgütern.
- 2erfülltVerletzung oder Gefährdung durch tatbestandsmäßiges Handeln möglichDer vorsätzliche Schlag verletzt Maras körperliche Unversehrtheit und erfüllt den Körperverletzungstatbestand.
Mara gefällt Leos langer Vollbart, und sie möchte, dass er ihn behält. 2Ein Unbekannter hält Leo gegen seinen Willen fest, verursacht ihm dabei schmerzhafte blaue Flecken und schneidet ihm den Bart ab. Mara ärgert sich darüber nur, weil ihr Leo mit Bart besser gefallen hat.
Trifft „Rechtlich geschütztes Interesse“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVom Schutzzweck einer Strafnorm erfasstDie Körperverletzungsnormen schützen Leos körperliche Unversehrtheit, nicht Maras persönliche Vorliebe für sein Aussehen.
- 2erfülltVerletzung oder Gefährdung durch tatbestandsmäßiges Handeln möglichDie Körperverletzung an Leo beeinträchtigt zugleich Maras Wunsch nach dem Erhalt seines Bartes.
Typische Fehler
FehlerAus dem individuellen Charakter eines Rechtsguts wird ohne weitere Prüfung auf die Möglichkeit einer rechtfertigenden Einwilligung geschlossen.
RichtigDas Individualrechtsgut muss verfügbar sein; bei Körperverletzungen ist zusätzlich die Sittenwidrigkeitsgrenze des § 228 StGB zu beachten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema