Definitionen
Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Art. 5 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 GG, Art. 13 Abs. 7 GG · Öffentliches RechtEin qualifizierter Gesetzesvorbehalt liegt vor, wenn das Grundgesetz einen Eingriff in ein Grundrecht durch oder aufgrund eines Gesetzes gestattet und zusätzlich besondere Anforderungen an das einschränkende Gesetz stellt, etwa an dessen Inhalt oder den Zweck der Einschränkung. Die für alle Grundrechtseingriffe geltende Pflicht zur Verhältnismäßigkeit genügt dafür allein nicht.
Der Gesetzgeber muss nicht nur eine Grundlage schaffen, sondern auch die besonderen Verfassungsvorgaben einhalten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Deutsche möchte ihren Wohnort in eine andere Stadt verlegen. 1Die Verfassung lässt Einschränkungen dieser Freiheit auf gesetzlicher Grundlage zu, 2bindet sie aber an bestimmte Gründe, etwa die Bekämpfung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten.
Trifft „Qualifizierter Gesetzesvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEingriff auf gesetzlicher Grundlage vom Grundgesetz zugelassenDie freie Wahl des Wohnorts gehört zur Freizügigkeit, deren Einschränkung eine gesetzliche Grundlage benötigt.
- 2erfülltZusätzliche besondere Anforderungen an das einschränkende GesetzDie Verfassung gibt besondere Zwecke vor, denen eine Einschränkung der Freizügigkeit dienen muss.
Ein Arzt soll einer Beschuldigten gegen ihren Willen Blut abnehmen. 1Die Verfassung erlaubt Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit auf gesetzlicher Grundlage, ohne in dieser Grundrechtsschranke besondere Zwecke oder Anforderungen an den Gesetzesinhalt vorzugeben.
Trifft „Qualifizierter Gesetzesvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEingriff auf gesetzlicher Grundlage vom Grundgesetz zugelassenFür Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit sieht das Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage vor.
- 2fehltZusätzliche besondere Anforderungen an das einschränkende GesetzDiese Grundrechtsschranke enthält keine zusätzlichen besonderen inhaltlichen Vorgaben und ist daher ein einfacher Gesetzesvorbehalt.
Typische Fehler
FehlerEine gesetzliche Grundlage wird als ausreichend angesehen, ohne die besonderen Vorgaben der Grundrechtsschranke zu prüfen.
RichtigDas einschränkende Gesetz muss auch die besonderen Vorgaben der Grundrechtsschranke erfüllen.
FehlerBereits die allgemeine Pflicht zur Verhältnismäßigkeit wird als Kennzeichen eines qualifizierten Gesetzesvorbehalts behandelt.
RichtigDie allgemeine Pflicht zur Verhältnismäßigkeit allein macht einen Gesetzesvorbehalt nicht qualifiziert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata