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Qualifizierter Bebauungsplan

§ 30 Abs. 1 BauGB · Öffentliches Recht

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Im Geltungsbereich eines solchen Plans ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Merksatz

Nicht jede Mindestfestsetzung muss im Bebauungsplan selbst stehen.

Qualifiziert oder einfach?Entscheidend sind die vier Mindestfestsetzungen. Fehlt eine davon auch unter Einbeziehung ergänzender baurechtlicher Vorschriften, liegt ein einfacher Bebauungsplan vor.
Qualifizierter Bebauungsplan
Einfacher Bebauungsplan
Mindestfestsetzungen
Alle vier Bereiche sind im Plan oder zusammen mit weiteren baurechtlichen Vorschriften geregelt.
Mindestens einer der vier Bereiche bleibt auch unter Einbeziehung weiterer baurechtlicher Vorschriften ungeregelt.
Zulässigkeit
Kein Widerspruch zu den Festsetzungen; Erschließung gesichert.
Die Planfestsetzungen gelten; ergänzend wird nach § 34 oder § 35 BauGB geprüft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Für ein neues Wohngebiet gilt ein Bebauungsplan der Gemeinde. 2Er legt ein allgemeines Wohngebiet fest und 3erlaubt, höchstens 40 Prozent eines Grundstücks zu überbauen. 4Baugrenzen bestimmen, auf welchen Grundstücksteilen gebaut werden darf. 5Außerdem legt der Plan die Flächen der öffentlichen Straßen innerhalb des Gebiets fest.

Trifft „Qualifizierter Bebauungsplan“ hier zu?

„Qualifizierter Bebauungsplan“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplan als Regelungsgrundlage
    Für das Gebiet besteht ein Bebauungsplan als Grundlage der Regelungen.
    erfüllt
  2. 2
    Art der baulichen Nutzung festgelegt
    Die Festlegung eines allgemeinen Wohngebiets bestimmt die zulässige Nutzungsart.
    erfüllt
  3. 3
    Maß der baulichen Nutzung festgelegt
    Die Begrenzung des überbauten Grundstücksanteils bestimmt das Nutzungsmaß.
    erfüllt
  4. 4
    Überbaubare Grundstücksflächen festgelegt
    Die Baugrenzen bestimmen die Lage der Flächen, auf denen Gebäude stehen dürfen.
    erfüllt
  5. 5
    Örtliche Verkehrsflächen festgelegt
    Die Straßenflächen innerhalb des Gebiets sind als örtliche Verkehrsflächen festgelegt.
    erfüllt
BFall B

1Für ein neues Wohngebiet gilt ein Bebauungsplan der Gemeinde. 2Er legt ein allgemeines Wohngebiet fest und 3erlaubt, höchstens 40 Prozent eines Grundstücks zu überbauen. 4Baugrenzen bestimmen, auf welchen Grundstücksteilen gebaut werden darf. Örtliche Verkehrsflächen sind weder in diesem Plan noch in anderen baurechtlichen Vorschriften festgelegt.

Trifft „Qualifizierter Bebauungsplan“ hier zu?

„Qualifizierter Bebauungsplan“ trifft nicht zu.Es fehlt: Örtliche Verkehrsflächen festgelegt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplan als Regelungsgrundlage
    Für das Gebiet besteht ein Bebauungsplan als Grundlage der Regelungen.
    erfüllt
  2. 2
    Art der baulichen Nutzung festgelegt
    Die Festlegung eines allgemeinen Wohngebiets bestimmt die zulässige Nutzungsart.
    erfüllt
  3. 3
    Maß der baulichen Nutzung festgelegt
    Die Begrenzung des überbauten Grundstücksanteils bestimmt das Nutzungsmaß.
    erfüllt
  4. 4
    Überbaubare Grundstücksflächen festgelegt
    Die Baugrenzen bestimmen die Lage der Flächen, auf denen Gebäude stehen dürfen.
    erfüllt
  5. 5
    Örtliche Verkehrsflächen festgelegt
    Die erforderlichen Festsetzungen zu örtlichen Verkehrsflächen fehlen auch unter Einbeziehung anderer baurechtlicher Vorschriften.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine ungesicherte Erschließung wird als Grund dafür angesehen, den Plan als einfachen Bebauungsplan einzuordnen.

RichtigDie gesicherte Erschließung betrifft die Zulässigkeit des einzelnen Vorhabens, nicht die Einordnung des Bebauungsplans.

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