Definitionen
Quasi-Kausalität
§ 13 StGB · StrafrechtQuasi-Kausalität liegt vor bei Unterlassungsdelikten: Ein Unterlassen ist (quasi-)kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die gebotene Handlung den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
Entscheidend ist, ob pflichtgemäßes Handeln den konkreten Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Vater sieht, wie sein kleines Kind im flachen Gartenbecken mit dem Gesicht unter Wasser liegt. 1Er steht direkt daneben und könnte es sofort herausheben, bleibt aber untätig. 2Das Kind ertrinkt. 3Bei sofortigem Herausheben hätte das Kind nach gesicherter medizinischer Feststellung überlebt.
Trifft „Quasi-Kausalität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnterlassenDer Vater nimmt die mögliche Rettungshandlung nicht vor.
- 2erfülltEingetretener ErfolgDer Tod des Kindes ist eingetreten.
- 3erfülltNahezu sichere Erfolgsverhinderung durch die gebotene HandlungDas dem Vater gebotene Herausheben hätte den Tod sicher verhindert.
Ein Vater sieht, wie sein Kind in einen reißenden Fluss fällt. 1Neben ihm liegt ein Rettungsring, den er sofort zuwerfen könnte, doch er bleibt untätig. 2Das Kind ertrinkt. Eine spätere Untersuchung ergibt, dass ein sofortiger Wurf das Kind wegen der Strömung nur mit 60 Prozent Wahrscheinlichkeit vor dem Ertrinken bewahrt hätte.
Trifft „Quasi-Kausalität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnterlassenDer Vater wirft den verfügbaren Rettungsring nicht zu.
- 2erfülltEingetretener ErfolgDer Tod des Kindes ist eingetreten.
- 3fehltNahezu sichere Erfolgsverhinderung durch die gebotene HandlungDas gebotene Zuwerfen hätte zwar eine Rettungschance eröffnet, den Tod aber nicht nahezu sicher verhindert.
Typische Fehler
FehlerSchon eine bloße Chance auf Rettung wird als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich ist, dass die gebotene Handlung den eingetretenen Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.
FehlerWie beim aktiven Tun wird eine Handlung gedanklich entfernt.
RichtigBeim Unterlassen wird die gebotene Handlung hinzugedacht und gefragt, ob sie den Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata