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Quasi-Kausalität

§ 13 StGB · Strafrecht

Quasi-Kausalität liegt vor bei Unterlassungsdelikten: Ein Unterlassen ist (quasi-)kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die gebotene Handlung den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

Merksatz

Entscheidend ist, ob pflichtgemäßes Handeln den konkreten Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.

Wie unterscheiden sich Tun und Unterlassen?Beim Unterlassen wird die gebotene Handlung hinzugedacht, beim Tun die vorgenommene Handlung weggedacht.
Quasi-Kausalität
Kausalität beim Tun
Gedanklicher Test
Gebotene Handlung hinzudenken.
Vorgenommene Handlung hinwegdenken.
Erfolgsbezug
Der konkrete Erfolg wäre nahezu sicher verhindert worden.
Der konkrete Erfolg entfiele ohne die Handlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Vater sieht, wie sein kleines Kind im flachen Gartenbecken mit dem Gesicht unter Wasser liegt. 1Er steht direkt daneben und könnte es sofort herausheben, bleibt aber untätig. 2Das Kind ertrinkt. 3Bei sofortigem Herausheben hätte das Kind nach gesicherter medizinischer Feststellung überlebt.

Trifft „Quasi-Kausalität“ hier zu?

„Quasi-Kausalität“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unterlassen
    Der Vater nimmt die mögliche Rettungshandlung nicht vor.
    erfüllt
  2. 2
    Eingetretener Erfolg
    Der Tod des Kindes ist eingetreten.
    erfüllt
  3. 3
    Nahezu sichere Erfolgsverhinderung durch die gebotene Handlung
    Das dem Vater gebotene Herausheben hätte den Tod sicher verhindert.
    erfüllt
BFall B

Ein Vater sieht, wie sein Kind in einen reißenden Fluss fällt. 1Neben ihm liegt ein Rettungsring, den er sofort zuwerfen könnte, doch er bleibt untätig. 2Das Kind ertrinkt. Eine spätere Untersuchung ergibt, dass ein sofortiger Wurf das Kind wegen der Strömung nur mit 60 Prozent Wahrscheinlichkeit vor dem Ertrinken bewahrt hätte.

Trifft „Quasi-Kausalität“ hier zu?

„Quasi-Kausalität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nahezu sichere Erfolgsverhinderung durch die gebotene Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unterlassen
    Der Vater wirft den verfügbaren Rettungsring nicht zu.
    erfüllt
  2. 2
    Eingetretener Erfolg
    Der Tod des Kindes ist eingetreten.
    erfüllt
  3. 3
    Nahezu sichere Erfolgsverhinderung durch die gebotene Handlung
    Das gebotene Zuwerfen hätte zwar eine Rettungschance eröffnet, den Tod aber nicht nahezu sicher verhindert.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon eine bloße Chance auf Rettung wird als ausreichend angesehen.

RichtigErforderlich ist, dass die gebotene Handlung den eingetretenen Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.

Verwechslung

FehlerWie beim aktiven Tun wird eine Handlung gedanklich entfernt.

RichtigBeim Unterlassen wird die gebotene Handlung hinzugedacht und gefragt, ob sie den Erfolg nahezu sicher verhindert hätte.

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