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Qualifikationsmerkmal

§ 46 StGB · Strafrecht

Ein Qualifikationsmerkmal ist ein gesetzlich normiertes Tatbestandsmerkmal, das den Unrechts- oder Schuldgehalt einer Grunddeliktsverwirklichung gegenüber dem Grundtatbestand erhöht und damit zur Anwendung eines schwereren Strafrahmens führt.

Merksatz

Ein höherer Strafrahmen allein macht einen Umstand noch nicht zum Qualifikationsmerkmal.

Qualifikationsmerkmal oder Regelbeispiel?Beide können einen höheren Strafrahmen begründen. Nur das Qualifikationsmerkmal ist Teil des Tatbestands.
Qualifikationsmerkmal
Regelbeispiel
Rechtliche Einordnung
Tatbestandsmerkmal
Strafzumessungsregel
Strafrahmen
Erhöhter Strafrahmen als gesetzliche Folge
Höherer Strafrahmen erst nach Gesamtwürdigung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena steckt in einem Elektronikgeschäft fremde Kopfhörer im Wert von 300 Euro ein, um sie ohne Bezahlung zu behalten, und verlässt damit den Laden. Dabei weiß sie, dass sie in ihrer Jackentasche eine geladene, funktionsfähige Pistole hat, die sie sofort greifen kann.

Trifft „Qualifikationsmerkmal“ hier zu?

„Qualifikationsmerkmal“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliches Tatbestandsmerkmal
    Das bewusste Beisichführen einer Waffe ist ein Tatbestandsmerkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB.
    erfüllt
  2. 2
    Erhöhter Unrechts- oder Schuldgehalt
    Die griffbereite Waffe erhöht wegen ihrer Gefährlichkeit das Unrecht gegenüber einem einfachen Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Schwererer Strafrahmen
    Das Beisichführen der Waffe führt hier zum erhöhten Strafrahmen des § 244 Abs. 1 StGB.
    erfüllt
BFall B

Nora will eine Kamera aus einem fremden Warenlager mitnehmen und für sich behalten. Dazu lässt sie ohne Wissen und Erlaubnis des Lagerinhabers dessen Schlüssel nachmachen. Mit diesem Schlüssel schließt sie das Lager auf, geht hinein und nimmt eine dem Lagerinhaber gehörende Kamera im Wert von 1.200 Euro mit.

Trifft „Qualifikationsmerkmal“ hier zu?

„Qualifikationsmerkmal“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliches Tatbestandsmerkmal

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliches Tatbestandsmerkmal
    Das Eindringen mit dem falschen Schlüssel ist ein Regelbeispiel nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, kein Merkmal eines qualifizierten Diebstahlstatbestands.
    fehlt
  2. 2
    Erhöhter Unrechts- oder Schuldgehalt
    Das vorbereitete Eindringen mit einem falschen Schlüssel steigert das Unrecht gegenüber einem einfachen Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Schwererer Strafrahmen
    Das Regelbeispiel führt hier mangels entgegenstehender Umstände zum erhöhten Strafrahmen des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach der Anwendung des erhöhten Strafrahmens wird die bloße Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nochmals strafschärfend gewertet.

RichtigDie bloße Erfüllung des Qualifikationsmerkmals darf innerhalb des erhöhten Strafrahmens nicht erneut zur Strafschärfung verwendet werden; das verbietet § 46 Abs. 3 StGB.

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