Definitionen
Qualifikationsmerkmal
§ 46 StGB · StrafrechtEin Qualifikationsmerkmal ist ein gesetzlich normiertes Tatbestandsmerkmal, das den Unrechts- oder Schuldgehalt einer Grunddeliktsverwirklichung gegenüber dem Grundtatbestand erhöht und damit zur Anwendung eines schwereren Strafrahmens führt.
Ein höherer Strafrahmen allein macht einen Umstand noch nicht zum Qualifikationsmerkmal.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena steckt in einem Elektronikgeschäft fremde Kopfhörer im Wert von 300 Euro ein, um sie ohne Bezahlung zu behalten, und verlässt damit den Laden. Dabei weiß sie, dass sie in ihrer Jackentasche eine geladene, funktionsfähige Pistole hat, die sie sofort greifen kann.
Trifft „Qualifikationsmerkmal“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliches TatbestandsmerkmalDas bewusste Beisichführen einer Waffe ist ein Tatbestandsmerkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB.
- 2erfülltErhöhter Unrechts- oder SchuldgehaltDie griffbereite Waffe erhöht wegen ihrer Gefährlichkeit das Unrecht gegenüber einem einfachen Diebstahl.
- 3erfülltSchwererer StrafrahmenDas Beisichführen der Waffe führt hier zum erhöhten Strafrahmen des § 244 Abs. 1 StGB.
Nora will eine Kamera aus einem fremden Warenlager mitnehmen und für sich behalten. Dazu lässt sie ohne Wissen und Erlaubnis des Lagerinhabers dessen Schlüssel nachmachen. Mit diesem Schlüssel schließt sie das Lager auf, geht hinein und nimmt eine dem Lagerinhaber gehörende Kamera im Wert von 1.200 Euro mit.
Trifft „Qualifikationsmerkmal“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGesetzliches TatbestandsmerkmalDas Eindringen mit dem falschen Schlüssel ist ein Regelbeispiel nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, kein Merkmal eines qualifizierten Diebstahlstatbestands.
- 2erfülltErhöhter Unrechts- oder SchuldgehaltDas vorbereitete Eindringen mit einem falschen Schlüssel steigert das Unrecht gegenüber einem einfachen Diebstahl.
- 3erfülltSchwererer StrafrahmenDas Regelbeispiel führt hier mangels entgegenstehender Umstände zum erhöhten Strafrahmen des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB.
Typische Fehler
FehlerNach der Anwendung des erhöhten Strafrahmens wird die bloße Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nochmals strafschärfend gewertet.
RichtigDie bloße Erfüllung des Qualifikationsmerkmals darf innerhalb des erhöhten Strafrahmens nicht erneut zur Strafschärfung verwendet werden; das verbietet § 46 Abs. 3 StGB.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema